Video: Abendschau | 24.10.2013

Vor dem Volksentscheid des Energietisches - Abgeordnetenhaus beschließt Gründung eines Stadtwerks

Das Abgeordnetenhaus ist dem Energietisch zuvor gekommen: Mit den Stimmen von SPD und CDU hat das Landesparlament die Gründung eines Stadtwerkes beschlossen. Die Grünen und die Linken kritisierten die Abstimmung scharf: Ihrer Ansicht nach wollten SPD und CDU so dem Volksentscheid am 3. November den Wind aus den Segeln nehmen. Damit hintergehe die Koalition die Bevölkerung.

Mit den Stimmen von SPD und CDU hat das Berliner Abgeordnetenhaus die Gründung eines Stadtwerks beschlossen. Es soll ausschließlich Ökostrom produzieren und verkaufen.

Linke und Grüne im Parlament kritisierten die Abstimmung heftig. Sie warfen der rot-schwarzen Koalition vor, damit die Bürger zu hintergehen. Statt beim Volksentscheid am 3. November eine Alternative zur Abstimmung zu stellen, werde nun zehn Tage vorher im Hau-Ruck-Verfahren ein Stadtwerk gegründet, kritisierten die Energieexperten der Fraktionen, Harald Wolf und Michael Schäfer, am Donnerstag. So werde den Bürgern die Möglichkeit genommen, über den Gesetzentwurf von SPD und CDU mitzuentscheiden. "Sie hintergehen und missachten damit die Volkssouveränität", erklärte Wolf.

Die Koalition wolle nur ein Mini-Stadtwerk, das weniger Energie produziere als mancher Bauernhof in Bayern, monierte Schäfer. Die Zuständigkeit gehe an Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU), die Stadtwerken gegenüber ohnehin skeptisch sei. "Das ist als würde man die NSA zum Datenschutzbeauftragten machen."

Das ist als würde man die NSA zum Datenschutzbeauftragten machen.

Michael Schäfer (Grüne) über Cornelia Yzer als künftig zuständige Senatorin

Opposition wollte Thema von der Tagesordnung nehmen

Die Opposition im Abgeordnetenhaus wollte am vergangenen Donnerstag die Abstimmung über die Gründung eines Stadtwerks verhindern. Die Linke kritisierte, dass die Abstimmung zu Unrecht überhaupt auf die Tagesordnung des Parlaments gekommen war. Denn im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses war das Gesetz zur Gründung des Stadtwerks am Tag davor mit der rot-schwarzen Mehrheit außerhalb der Tagesordnung abgestimmt worden, ohne das es beraten wurde und auch ohne dass das Gesetz überhaupt vorlag, über das abgestimmt wurde. Die Linke sah darin einen Geschäftsordnungsverstoß und verlangte kurz nach Beginn der Plenarsitzung die Einberufung des Ältestenrates und die Unterbrechung der Sitzung. Nach rund einer Stunde war klar: Das Thema bleibt auf der Tagesordnung.

Der Energietisch als Initiator des Volksentscheids will ebenfalls einen regionalen Öko-Energieversorger, der aber stärker von den Bürgern kontrolliert wird und mehr Geschäftsfelder hat - so soll etwa auch der Handel mit Strom zu den Aufgaben gehören, ebenso wie die Produktion von Wärme.

Welches Gesetz wird gelten?

Für den Fall, das nun auch der Gesetzentwurf des Energietisches angenommen wird, gilt es unter Juristen als Regelfall, dass das jüngere Gesetz das ältere Gesetz verdrängt. Das würde bedeuten, dass die Initiatoren des Volksentscheids am längeren Hebel sitzen. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass es in diesem Fall zu einem Kompromiss kommen wird, weil der Senat theoretisch erneut einen eigenen Gesetzentwurf beschließen könnte.

Die Stadt hatte einst die kommunalen Berliner Städtischen Elektrizitätswerke (BEWAG) an den Vattenfall-Konzern verkauft. Dieser betrieb das Geschäft zwischen den Jahren 2006 und 2009 weiter, zerschlug die BEWAG dann aber. Vattenfall ist seitdem größter Grundversorger in Berlin. Wegen gestiegener Strompreise wollen die Berliner nun wieder einen kommunalen Versorger errichten. Doch über den Umfang der neuen Stadtwerke sind sich die Regierungskoalition und der Berliner Energietisch uneins.

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Collage: Links im Bild: Ein Luftballon mit der Aufschrift "Netz oder nie", rechts im Bild: Das Rote Rathaus in Berlin (Quelle: dpa)

Hintergrund - Was passiert, wenn beide Gesetze beschlossen werden?

Der anstehende Volksentscheid bringt die Berliner Politik in die Bredouille. Denn am Donnerstag beschloss das Abgeordnetenhaus die Gründung eines Stadtwerks - in gut einer Woche könnte nun das Volk ein anderes gründen. Was passiert, wenn auch der Volksentscheid erfolgreich ist? Welches Gesetz gilt dann? Juristen sehen nur eine Möglichkeit.