
Antrag vom Landtag abgelehnt - Kein Mindestabstand für Windräder
Fast 3.500 Windräder drehen sich in Brandenburg. Manchen ist das zu viel. Ein Antrag der CDU, bestimmte Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern einzuführen, scheiterte jedoch im Landtag.
In Brandenburg wird es weiter keine festgelegten Mindestabstände zwischen Wohnhäusern und Windkraftanlagen geben. Mit deutlicher Mehrheit lehnte der Landtag am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion ab. In dem Antrag wurde gefordert, dass die Landesregierung einem Gesetzentwurf von Bayern und Sachsen im Bundesrat zustimmt. Die beiden Länder wollen den Abstand zur Wohnbebauung von der Höhe der Windenergieanlage abhängig machen.
1000 Meter Abstand sind der CDU zu wenig
Die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Windenergie hänge auch von der Entfernung der Windkraftanlagen zu den Häusern ab, sagte der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Steeven Bretz. Bisher empfiehlt die brandenburgische Landesregierung, 1000 Meter Abstand zu Wohnbauten einzuhalten. Dies ist nach Bretz' Meinung nicht ausreichend.
Der energiepolitische Sprecher der Grünen, Michael Jungclaus, hält es dagegen für willkürlich, wenn man die Entfernung zur Wohnbebauung von der Höhe des Windrads abhängig macht. Andere Faktoren wie der Schattenwurf oder der Geräuschpegel seien objektiver. Außerdem stehe in Brandenburg nicht viel Fläche für neue Windräder zur Verfügung. Besondere Mindestabstände für hohe Türme würden deshalb dazu führen, dass vermehrt kleinere und weniger effizient arbeitende Anlagen eingesetzt werden. Das verteuere den Ausbau der Windenergie.
In Brandenburg drehen sich derzeit rund 3.500 Windräder. Das Ziel der rot-roten Landesregierung ist es, zwei Prozent der Landesfläche dafür zu nutzen.


