Windräder hinter einem blühenden Rapsfeld (dpa-Bild)

Überblick - So wird Windenergie gefördert

Schon seit gut 20 Jahren unterstützt der Staat die Stromerzeugung aus Wind- und Wasserkraft, Sonne und Biomasse. Die wichtigsten Regelungen. 

Ende 1990 - unter einer schwarz-gelben Bundesregierung - wurde das Stromeinspeisungsgesetz verabschiedet. Es bestimmte, dass Strom aus erneuerbaren Energien zu fest vereinbarten Vergütungssätzen ins Netz aufgenommen werden muss. Diese Regelung führte Anfang der 1990er Jahre zu einem ersten Windkraft-Boom in Deutschland.

Knapp zehn Jahre später - im Jahr 2000, jetzt unter Rot-Grün - trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, das in novellierter Fassung noch immer gilt.

Das EEG

Das "Erneuerbare Energien Gesetz" (EEG) ist das zentrale Instrument zum Ausbau von "grüner Energie". Es garantiert unter anderem, dass Ökostrom zu festen Preisen abgenommen wird. Betreiber von Windparks und anderen Produktionsstätten bekommen eine feste Einspeisevergütung für ihren Strom. Die Höhe richtet sich nach der Technologie und dem Standort und gilt für 20 Jahre. Die Kosten zahlt letztendlich der Stromkunde.

Durch den garantierten Abnahmepreis haben die Betreiber kein Marktrisiko. Der Fördersatz wird allerdings bei späterer Inbetriebnahme gesenkt: Mit jedem Jahr, das ein Windrad später ans Netz geht, gibt es eine geringere Vergütung (Degression). Dadurch sollen Investoren motiviert werden, ihre Planungen rasch umzusetzen.

Es zahlt der Verbraucher - nicht die Großindustrie

Die Förderung der Erneuerbaren Energien zahlen derzeit die privaten Haushalte sowie Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und die weniger energieintensive Industrie - über die Stromrechnung. Sie tragen die Differenz zwischen dem festen staatlichen Fördersatz und dem an der Strombörse erzielten Marktpreis. Diesen Ausgleich zahlt der Verbraucher mit der so genannten EEG-Umlage.

Ein Stromzähler (Foto: dpa)
Private Haushalte zahlen 2013 mehr für für den "Ökostrom", weil mehr Betriebe von der Umlage befreit sind.

Energieintensive Unternehmen wie Chemie- und Stahlfirmen sind jedoch von diesen Kosten befreit - ebenso wie von den Kosten für die Nutzung des Stromnetzes - um sie in Deutschland zu halten.

Die Höhe der Umlage wird jährlich am 15. Oktober von den Betreibern der Strom-Übertragungsnetze für das kommende Jahr angepasst. Sie richtet sich nach Zahl der Anlagen und nach den Wetterverhältnissen. Im Januar 2013 stieg die Umlage von rund 3,59 Cent je Kilowattstunde auf 5,277 Cent. Ein durchschnittlicher Haushalt muss dadurch mit Mehrkosten von 60 Euro im Jahr rechnen - plus Mehrwertsteuer.

Förderung neben dem EEG

Zu den weiteren Fördermaßnahmen zählen bestimmte Boni, etwa der Repowering-Bonus für den Ersatz älterer Windkraftanlagen durch effizientere neue Anlagen am selben Standort.

Beschauliches Dorf mit Windrädern (Foto: rbb)
Windenergie soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch Geld für die klammen Haushalte der Kommunen generieren

Neu eingeführt wurden 2012 die Marktprämien für Besitzer von Wind- oder Solarparks bzw. Biogas-Anlagen, die ihren Strom selbst vermarkten. Sie sind als Anreiz gedacht, damit die Betreiber aus dem EEG-Vergütungssystem aussteigen. Brandenburg fördert außerdem Bürger-Windparks (Programm "Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien") – also Anlagen, in die ausschließlich Anwohner investieren und nicht Investoren von außerhalb.

Bundesweit unterstützt wird zudem die Forschung und Entwicklung im Bereich Windenergie. Unter anderem das Bundesumweltministerium stellt Projektfördermittel bereit.

Eine indirekte Förderung der Windenergie ergibt sich durch eine steuerliche Regelung. Kommunen mit Windenergieanlagen erhalten als Anreiz zur Ansiedlung von Windparks seit 2009 einen größeren Anteil der Gewerbesteuer.

Stromkunde zahlt auch für Offshore-Probleme

Seit Ende 2012 haben Betreiber von Windparks auf hoher See (offshore) einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihre Anlagen nicht ans Stromnetz angeschlossen werden können. Grund: Der Stromnetzbetreiber Tennet, der für einen Großteil der Anschlüsse verantwortlich ist, kommt mit dem Bau der Stromleitungen nicht hinterher. Mit dem Anspruch auf Entschädigung sollen neue Investoren mit frischem Kapital angelockt werden, die wegen der Netzprobleme bisher zurückhaltend waren.

Windrad und Strommast in Norddeutschland (Foto: dpa)
Viele neue Windparks sind noch nicht ans Stromnetz angeschlossen - vor allem die auf hoher See

Den Verbraucher könnte diese Regelung jedoch teuer zu stehen kommen. Denn die Stromnetz-Betreiber haften selbst nur mit einem Höchstbetrag von 110 Millionen Euro für die Anschlussverzögerungen, je nach Grad ihres Verschuldens. Darüber hinausgehende Kosten dürfen sie auf den Strompreis aufschlagen, maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde.

Insgesamt eine Milliarde Euro dürften nach Einschätzung der Bundesregierung auf diese Weise für die Entschädigungszahlungen fällig werden. Eine Studie im Auftrag der Grünen rechnet dagegen mit Kosten von bis zu 2,7 Milliarden Euro bis 2015. Den größten Teil dürfte der Verbraucher zahlen.

Diskussion um Kosten und Nutzen

Kritiker der Offshore-Umlage monieren, dass die Regierung die Herausforderungen von Windparks in Nord- und Ostsee unterschätzt habe und die Risiken nun auf die Verbraucher abwälze. Auch die Ausnahme-Regelungen für die energieintensive Industrie bei der EEG-Umlage stößt auf scharfe Kritik. Bemängelt wird allgemein, dass mit dem EEG bestimmte Branchen - vor allem die Solarindustrie - mit teils ineffizienten Technologien stark subventioniert würden.

Die Befürworter argumentieren dagegen, bei den "sauberen" erneuerbaren Energien entstünden keine externen Kosten wie Umweltverschmutzung oder CO2-Ausstoß. Es würden tausende direkte und indirekte Arbeitsplätze geschaffen. Außerdem seien die erneuerbaren Energien nach der jahrzehntelangen Subventionierung von Kohle- und Atomkraft noch immer wirtschaftlich benachteiligt.

Beitrag von Andrea Marshall