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Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat am Donnerstag ein Betrugsverfahren gegen den als Waldjunge Ray bekannt gewordenen Niederländer Robin v. H. eingestellt. Der 21-Jährige muss aber 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Robin v. H. hatte vor zwei Jahren die Behörden mit derzufolge er im Wald gelebt haben soll. Im September 2011 hatte er am Sitz des Regierenden Bürgermeisters von Berlin um Hilfe gebeten und behauptet, er heiße Ray, sei minderjährig und obdachlos. Er wurde als "Waldjunge" bekannt, weil er angeblich fünf Jahre lang mit seinem Vater in Wäldern gelebt hatte. Der Vater war nach seinen Angaben verstorben.
Erst nach neun Monaten hatte sich in Folge einer internationalen Fahndung herausgestellt, dass der Mann bereits volljährig war und aus den Niederlanden stammte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daher vor, rund 30.000 Euro Sozialleistungen erschlichen zu haben.
Das Gericht ging nun aber davon aus, dass dem Steuerzahler nur geringer Schaden entstanden sei, weil der junge Mann ähnliche Leistungen erhalten hätte, wenn er sich mit seiner korrekten Identität bei den Behörden gemeldet hätte.
Beitrag von Andreas Jöhrens











