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Eine Cottbuser Ärztin soll von Patienten Geld verlangt haben, damit diese schnell einen Termin bekommen. Nach rbb-Informationen legte eine Patientin deshalb Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein. zibb hat sich den Fall näher angeschaut.
Der Patientin sei in der Augenarztpraxis angeboten worden, für eine sogenannte Komfortsprechstunde 50,00 Euro zu zahlen. Ein KV-Sprecher betonte, eine derartige Sprechstunde sei im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen.
Sollte sich der Vorwurf bestätigen, drohen der Cottbuser Ärztin disziplinarische Maßnahmen. Das kann von einer Missbilligung durch die KV bis zu einer empfindlichen Geldstrafe reichen. In extremen Fällen könnte die Zulassung entzogen werden.











