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Trotz vieler Bemühungen der Polizei, wie der Gründung von Sonderkommissionen und der Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und polnischen Behörden sind die Zuwächse beim Autodiebstahl in Berlin und Brandenburg dramatisch.
In Berlin verschwanden allein im vergangenen Jahr rund 7000 PKW, das sind 19 pro Tag! Die Diebesbanden kommen hauptsächlich aus Osteuropa und sind logistisch hoch professionell organisiert. Der sogenannte „Diebstahl auf Bestellung“ nimmt ebenfalls zu. Gefragt sind insbesondere hochwertige deutsche Modelle: VW, Audi, Mercedes-Benz, BMW, Porsche. Aber auch Skoda steht bei den Dieben hoch im Kurs, denn viele Komponenten dieser Modelle sind in fast allen entscheidenden Teilen baugleich mit Audi- oder VW- Teilen. Um Alarmanlagen und Wegfahrsperren zu knacken haben sich die Diebesbanden hoch spezialisiert. Zwei Wege werden hier in erster Linie beschritten:
1. Der Originalschlüssel ist kurzzeitig in Diebeshand, die elektronischen Daten wie Startcode und Transponder für die Wegfahrsperre werden in kürzester Zeit kopiert. Das elektronische Werkzeug dafür wird sogar offen im Internet angeboten. Es entsteht ein identischer Drittschlüssel. Ohne die geringsten Einbruchsspuren und Beschädigungen, wird das Auto „sauber“ gestohlen.
2. Die Diebe nutzen die Funkdaten des Schlüssels. Solange dieser in Autonähe ist, sendet er die Daten, um beispielsweise die Türen öffnen zu können. In dieser Situation greift der Dieb über Antennenempfang die elektronischen Daten des Schlüssels ab und lässt sie auf einem Empfangsgerät speichern. So ist in weniger als einer Minute über ein Laptop die Tür geöffnet, das Auto gestartet und verschwunden.
Tipps:
Es gibt viele Möglichkeiten des Diebstahlschutzes. Meist sind sie mechanischer Natur und kosten zwischen 30 und 100 €: Ventilwächter, Lenkradkrallen oder Sperren für Schalthebel. Radkrallen sind da schon etwas teurer und für eine nachgerüstete Alarmanlage sind inklusive Montage schon mindestens 250 € zu investieren. Eine Garantie dafür gibt es aber auch hier nicht.
Deutlich teurer, aber immer öfter nachgefragt sind Systeme, die das Wiederauffinden des Autos bzw. das Verfolgen der Diebe ermöglichen. Es handelt sich um sogenannte Trackingsysteme oder Mobilfinder, bei denen ein GPS-Signal sendendes Gerät im Fahrzeug versteckt angebracht ist. Wird der Diebstahl bemerkt, kann auf Computermonitor oder Laptop der Standort bzw. die Fluchtroute des Diebes punktgenau verfolgt werden. Das Stellen des Diebes ist dann für die Polizei recht einfach. Werden diese Systeme mit einer HandyApp kombiniert, ist es auch möglich, das Auto auf dem Handy zu verfolgen und per Alarm SMS/email informiert zu werden, sobald das Auto einen festgelegten, engen Bereich verlässt. Solche Systeme einschließlich Alarm- SMS/email kosten um die 350 €. Manche Versicherungen gewähren beim Einbau dieser Systeme einen kleinen Beitragsrabatt.
Einst als Pilotprojekt in Frankfurt/Oder ins Leben gerufen, ist die Auto DNA inzwischen fast Brandenburg weit bei den kommunalen Verwaltungen zu Preisen zwischen ca. 60 bis 80 € erhältlich. Dabei handelt es sich um eine dem Klarlack ähnliche Flüssigkeit, die Mikrodots mit Zahlenkombination enthält. Diese werden unter einem USB-Mikroskop bei UV-Licht sichtbar. Jede Zahlenkombination ist einem konkreten Fahrzeughalter zugeordnet. Werden Autoteile mit dieser künstlichen DNA bestrichen, ist das Fahrzeug über die Kundendatei des Herstellers der Auto DNA jederzeit zu ermitteln. Die Polizei hat auf diese Datenbank Zugriff.
Versicherungsrecht: Ist das Auto gestohlen, ersetzt schon eine Teilkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert, minus der Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €. Interessant ist, dass bei den Versicherungen unterschiedliche Fristen für die Neuwertregulierung nach Erstzulassung gelten. Hier reicht die Spanne von 6 bis 24 Monate. Für die Zahlungspflicht der Versicherung gilt nach der Verlustmeldung eine Monatsfrist. Taucht das Auto in dieser Zeit nicht wieder auf, zahlt die Versicherung und das Auto geht in den Besitz der Versicherung über, sollte es doch noch ermittelt werden. Beruhigend ist, dass alle Schäden, die durch den Diebstahl und die Fremdnutzung entstanden sind, beglichen werden, gelangt das Auto innerhalb der Ein-Monats-Frist an den Besitzer zurück. Eine Entschädigung für „unberechtigt gefahrene Kilometer“ gibt es aber nicht.
Beitrag von Reinhard Rychlik









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