Service - Dashcam - ich habe alles auf Video!

Eine Dashcam ist eine Videokamera, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe von Autos angebracht ist und während der Fahrt fortwährend Bilder aufzeichnet.

Ihren ersten Boom hatten diese Kameras in Russland, um den dort wohl oft "eigenartigen" Bewertungen von Unfällen durch die Behörden einen Videobeleg entgegen setzten zu können. Motto: Ich habe alles auf Video. Aber auch in West- und Mitteleuropa wie in Deutschland nehmen die Dashcams Fahrt auf.
Ihr hauptsächlicher und ernster Zweck ist der Einsatz bei Prozessen vor Gericht, in denen es um Verkehrsrechtsverletzungen, Verkehrsstraftaten oder das Schuldzuweisen nach Unfällen und die daraus resultierenden Urteile auch zur Schadensregulierung geht. Denn: Ich habe alles auf Video!   

Tipps:

- Das Mitfilmen des fließenden Verkehrs ist erlaubt, hier werden keine Persönlichkeitsrechte verletzt, vergleichbar mit Touristenvideos wie sie landauf, landab täglich millionenfach aufgenommen werden.

- Jeder vor Gericht Geladene hat das Recht Beweise einzubringen, die ihn entlasten. Somit auch Dashcamvideos. Ob sie allerdings als Beweismittel zugelassen werden, entscheiden Richter von Fall zu Fall. Hier kommt der Begriff des Entlastungsbeweises ins Spiel: Dahinter steckt dies: Ist durch die Aufnahmen die Unschuld beweisbar, werden die Gerichte diese anerkennen. 

- Die Preise für Dashcams liegen zwischen 50 und 200 €. Entscheidend ist: Liefert die Kamera wirklich echte HD-Qualität ? Denn nur dann kann man mit scharfen Bildern rechnen. Nicht selten wird dies zwar versprochen, aber letztlich zeichnen Geräte zwar in HD auf, doch arbeitet intern ein niedrig auflösender SD - Sensor. Die Folge: Die Aufnahmen sind "grisselig" und verzerrt, besonders bei Fahrten durch Dämmerung oder Dunkelheit.


- Dashcams werden , ähnlich wie ein Handy- oder Navigationsgeräthalter, einfach per Saugfuß an der Scheibe angebracht. Die Aufzeichnung beginnt, wenn das Auto gestartet wird und endet mit dem Ausschalten der Zündung. Aufgezeichnet wird endlos auf einer Speicherkarte und dort immer wieder überschrieben. Aufzeichnungen die wichtig sind, können manuell gesichert werden. Die Videoclips haben ein gängiges Format(Quicktime oder .avi) und lassen sich per USB – Kabel oder mit Lesegerät direkt von der Karte auf den Computer übertragen und dort abspielen. Mache Kameras verfügen zudem über ein GPS-Modul. Über dieses kann ganz genau nachvollzogen, wo das Auto lang gefahren ist. Unter Umständen ein weiterer Beweispunkt vor Gericht.

- Als Beweismittel gegen Drängler haben diese Autokameras allerdings kaum Beweiskraft. Nur dann, wenn das Nötigen durch den Hintermann ganz offensichtlich ist. Denn die Beweiskraft polizeilicher Abstandsmessungen haben Dashcams hier nicht.     

Beitrag von Reinhard Rychlik

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