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Am 1. Mai 2014 wird ein neues Punktesystem beim Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamts eingeführt. Deshalb raten Profis dringend: die noch bestehenden Möglichkeiten zum Punkteabbau nutzen! Denn der Punkteabbau wird ab Mai 2014 wesentlich schwieriger.
Die Reform des Flensburger Punktesystems ist durch und tritt am 1. Mai 21014 in Kraft. Kernstück ist die neu geregelte Punktevergabe und deren Konsequenzen:
Grundsätzlich erfolgen Punkteeintragungen nur noch bei Verkehrsverstößen, die ab 60 € Bußgeld geahndet werden. Bislang gilt dies ab der 40 € Bußgeldgrenze. Das Punktesystem kennt dann nur noch 3 Stufen: Ein Punkt wird bei Ordnungswidrigkeiten über 60 € vergeben, 2 Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten wie extremes Rasen oder Drängeln und 3 Punkte stehen für Verkehrsstraftaten an, beispielsweise Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogenfahrten. Ein Führerscheinentzug droht dann bei 8 Punkten, bisher bei 18. Und: Während sich zur Zeit noch innerhalb kurzer Fristen angesammelte Punkte zur verlängerten Gültigkeit aufsummieren, hat zukünftig jeder Punkteeintrag seine eigene Gültigkeitsdauer: 1 Punkt verjährt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte für Verkehrsstraftaten nach 10 Jahren.
Bis zur neuen Regelung stellt sich die Frage: Wie werden Altpunkte verrechnet? Denn eine Amnestie gibt es nicht! Hier gilt: Einzelpunkte, die es nach neuer Rechtslage nicht gäbe, werden gestrichen. Alles andere wird umgerechnet: Aus einem Punktestand 1-3 wird 1 Punkt, aus 4-5 werden 2 Punkte, aus 6-7 werden 3 Punkte aus 8-10 werden 4 Punkte usw. Endpunkt: 18 Punkte werden zu 8 mit gleicher Konsequenz: Führerscheinentzug, meist verbunden mit einer MPU, deren Ergebnis über die Neuerteilung entscheidet (Kosten je nach Umfang zwischen ca. 350 und 750 €)
Noch aber ist Zeit, den aktuellen Punktestand zu reduzieren! Zum einen durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP) bei einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA oder in Fahrschulen. Bis zu einem Punktestand von 8 werden so 4 Punkte getilgt. Bei einem Stand von 9 bis 13 Punkten kann man so nur noch um 2 reduzieren. Die Seminarkosten beginnen bei ca. 200 € (Topangebot). Hat man Punktestand 14 erreicht kommt eine Aufforderung aus Flensburg am Aufbauseminar teilnehmen zu müssen, innerhalb eines Vierteljahres. Punkteabzug bringt das nicht. Sehr wohl aber, nimmt man anschließend freiwillig an einer so genannten verkehrspsychologischen Beratung teil. Die reduziert das Konto um 2 Punkte, ist jedoch kaum unter 400 € zu haben.
Aber: Nach dem Reformstart am 1.Mai 2014 funktioniert der Punkteabbau nur noch über so genannte Fahreignungsseminare (FES). Bei maximal 5 Punkten kann nur ein Punkt getilgt werden.
Zum einen drängt die Zeit schon, zum anderen sollte man nicht in Panik verfallen, will man die Punkteabbauchance noch vor dem Reformstart nutzen. Es empfiehlt sich eine Punktekontoabfrage in Flensburg (Formular unter www. kba.de). und zu prüfen, ob durch das neue System ohnehin Punkte gelöscht werden. Jene, die für Ordnungswidrigkeiten erteilt wurden, zukünftig aber punktelos blieben.
Beitrag von Reinhard Rychlik










