Service -
Der Tachodreh ist inzwischen gesetzlich als Urkundenfälschung geächtet, und der Verkauf eines manipulierten Autos zu überhöhtem Preis gilt als Betrug.
Es drohen Geld- und Gefängnisstrafen. Trotzdem wird "Tacho-Anpassung" und "Tacho-Justierung" im Internet angeboten, je nach Autoklasse zu Preisen zwischen 150 und 250 €.
Die Tachomanipulation treibt für den Käufer nicht nur den Preis nach oben, sondern gaukelt auch einen technischen Abnutzungsgrad vor, der deutlich unter dem tatsächlichen liegt und Gefahren birgt. Beispielsweise, wenn der Tachostand unter der vorgeschriebenen Wechselnorm für Zahnriemen liegt. Ein gerissener Zahnriemen verursacht einen Motorschaden, der sehr teuer werden kann und manchmal sogar im Totalschaden endet.
Tipps:
- Um sich vor manipulierten Tachoständen zu schützen, sollten beim Gebrauchtwagenkauf die Fahrzeugpapiere, vor allem aber die Reparaturrechnungen und HU wie AU Berichte kontrolliert werden. Hier sind Daten und zugehörige Kilometerstände aufgeführt. Auch Ölwechselaufkleber geben mit ihrer Kilometerangabe manch interessanten Hinweis.
- Im Kaufvertrag unbedingt keine Formulierungen wie "Kilometerstand laut Tacho" akzeptieren. Denn falsche Kilometerangaben sind ein erheblicher Mangel und berechtigen den Käufer vom Kauf zurückzutreten. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2012, AZ: 1-3W228/12. Man muss auf die Angabe der "tatsächlichen Laufleistung" bestehen.
- Für den Gebrauchtwagencheck gilt eine umfangreiche Checkliste. Hier einige Anstriche:
Ein Blick in die vollständigen Fahrzeugpapiere zeigt das Erstzulassungsdatum und die Zahl der Vorbesitzer. Ein Abgleich mit den Aussagen des Verkäufers dazu schafft die erste Klarheit oder Unklarheit. Genauso lohnt ein Abgleich von amtlich bestätigten Kilometerständer zu den jeweiligen Daten auf dem HU-Protokoll, Werkstattrechnungen und natürlich im Service-Scheckheft. Abnutzungsspuren am Lenkrad, dem Schalthebel aber auch den Pedalgummis geben Auskunft. Sind diese stark abgenutzt und fallen außen viele Lackkratzer, kleine Dellen und viele Steinschlagspuren auf, ist eine niedrig angegebene Laufleistung anzuzweifeln. Unregelmäßige Spaltmaße oder Spachtelmasse und Überlackierungen auf der Oberfläche würden auf einen Unfallschaden hinweisen. Ein solcher reduziert den Preis und verhindert im Extremfall den Kauf. Ein Indikator für den Fahrzeugzustand sind auch die Reifen. Deren Profiltiefe sollte mindestens noch 4 mm betragen und sie müssen gleichmäßig abgefahren sein. Ist das nicht der Fall, sind technische Mängel die Ursache: Bei der Spureinstellung, dem Radsturz oder dass die Stoßdämpfern am Ende sind. Eine Probefahrt lohnt immer, um solche Fragen beantwortet zu bekommen : Lässt sich das Getriebe leicht und lautlos schalten? Geben bei vollem Lenkeinschlag Antriebswellen oder Radlager Knackgeräusche von sich? Hat das Auto einen exakten Geradeauslauf? Bleibt es beim Bremsen in der Spur, oder bricht es aus?
- Natürlich ist ein umfassender Gebrauchtwagencheck beim Profi immer empfehlenswert. Hier wird Fachwissen und professionelle Technik eingesetzt. Zu Preisen um 100 € bei Prüforganisationen, Automobilclubs und in Werkstätten zu haben. Sollte der Verkäufer eine Probefahrt samt Proficheck strikt ablehnen, ist das schon mal kein gutes Zeichen !
- Insgesamt nimmt das Gesetz beim Gebrauchtwagenkauf den offiziellen Händler mehr in die Pflicht als den privaten Verkäufer. So sind die Chancen größer, den Händler bei Tachobetrug juristisch zu belangen. Des Weiteren wird er selbst einen alten Gebrauchten nicht ohne aktuellen TÜV verkaufen können und er muss eine einjährige Gebrauchtwagen – Gewährleistung mit auf den Weg geben. Eine Art Garantie auf wesentliche Fahrzeugteile.
- Beim Autokauf von Privat am besten einen Standard – Kaufvertrag nutzen, kostet rd. 2 €, gibt es in jedem Schreibwarenladen und gibt alles vor, was eingetragen werden muss. Bietet zudem gleich einen Durchschlag für den Verkäufer und für die Kfz.-Zulassungsstelle, um das Auto abzumelden.











