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Sie sind braun, borstig, rund 150 Kilo schwer und können bis zu 50 km/h rennen. Im Herbst sind Wildschweine besonders aktiv, immer öfter marschieren ganze Rotten durch Berlin. Wie verhalten, wenn man als Fußgänger, Jogger und Autofahrer Wildschweinen begegnet?
Zu Gast: Derk Ehlert, Wildtierbeauftragter, Berlin
Sie sind braun, borstig, um die 150 Kilo schwer und bis zu 50 Stundenkilometer schnell. Wildschweine. Jetzt im Herbst sind sie viel unterwegs und überqueren dabei oft Strassen - weil die Eicheln im Wald gegenüber noch leckerer sind! Besonders gefährlich kann das auf Landstrassen werden - wenn die Tiere plötzlich in einer Kurve auftauchen. Zumal sie meist in der Dämmerung aktiv sind.
Viele Autofahrer unterschätzen das Risiko. 2012 wurden mehr als 3000 Menschen bei einem Verkehrsunfall verletzt, über 600 schwer, 20 starben. Schon bei Tempo 50 prallt ein 80-Kilo-Keiler mit zwei Tonnen auf ein Fahrzeug. Das entspricht dem Gewicht eines ausgewachsenen Nashorns. Mit Herbstbeginn ist besonders in den Morgen- und Abendstunden wieder vermehrt mit Wild auf Deutschlands Strassen zu rechnen.
Vorausschauende Fahrweise und angepasste Geschwindigkeit sind laut ADAC die besten Voraussetzungen, um Unfälle zu vermeiden. Tiere können die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen nicht einschätzen und wechseln auch unmittelbar vor dem Fahrzeug auf die Fahrbahn.Deshalb: Bei Sichtkontakt kontrolliert abbremsen und das Tier so langsam wie es die Verkehrssituation erlaubt, passieren lassen. gegebenenfalls hupen, um das Tier zu verscheuchen. Außerdem: Fernlicht ausschalten, Scheinwerferlicht irritiert die Tiere,sie verlieren die Orientierung. Viele Wildunfälle lassen sich trotz vorsichtiger Fahrweise nicht verhindern. Ausweichmanöver sollten aber auf jeden Fall vermieden werden.Sie enden oftmals im Gegenverkehr oder an einem Baum und führen zu schwereren Unfallfolgen als die Kollision mit dem Tier. Nach einem Zusammenstoß gilt:Anhalten, Unfallstelle sichern und Verletzte versorgen. Anschließend die Polizei informieren, damit diese den Wildunfall aufnehmen und für die Versicherung bestätigen kann.
Das Mitnehmen von überfahrenen Wildtieren ist strafbar. Um das verletzte oder getötete Tier kümmert sich der Revierinhaber, der von der Polizei informiert wird. Auch wenn ein Tier nur angefahren worden ist und wieder verschwindet müssen aus Gründen des Tierschutzes Polizei und Jäger informiert werden.
Auch Fußgänger und Radfahrer sollten jetzt vorsichtiger sein. Wenn es im Gebüsch grunzt, nicht panisch werden, sondern laut reden. Die Tiere sind es in der Stadt so gewöhnt und wissen dann, daß da jemand ist. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte langsam fahren und hupen. Das Füttern der Tiere ist verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.










