Finger zeigt auf eine App (Quelle: rbb)

Service - Apps für Kinder

Bereits jedes zweite Kind zwischen sechs und dreizehn Jahren besitzt ein Handy oder Smartphone. Viele von ihnen nutzen es nicht nur zum Telefonieren, sondern auch zum Spielen. Sie installieren sich so genannte Apps auf ihr Gerät. Doch jetzt zeigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands: Viele dieser Spiele sind alles andere als kindgerecht.

Apps sind kleine Anwendungsprogramme die man sich direkt auf das Handy herunterladen kann, wie z. B. Wetter-, Verkehr, Sport-Apps und Spiele. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nun 32 Apps, die sich speziell an Kinder richten, überprüft. Der Schwerpunkt lag dabei auf kostenlosen Apps.

Was gab es zu bemängeln?

Die Verbraucherschützer kritisierten gleich mehrere Punkte. Zum Einen: Wo kostenlos draufsteht, ist oft nicht kostenlos drin. Solche Apps finanzieren sich in der Regel durch Werbung, durch eine Erhebung von Kundendaten oder durch so genannte „In-App-Käufe“. In-App-Käufe können oder müssen vom Nutzer während des Spiels getätigt werden, damit er weiter spielen kann. Zum Beispiel muss das Kind ein bestimmtes Schwert kaufen, um das nächste Level zu erreichen oder Futter für ein Pferd, damit das Tier nicht verhungert. Die Höhe der Kosten für die In-App-Käufe variieren von wenigen Euro bis zu 100 Euro. Gerade bei Kindern wird hier nicht nur der altersbedingt besonders ausgeprägte Spieltrieb ausgenutzt, sondern auch emotionaler Druck aufgebaut, schreibt der vzbv. 

Zweiter Kritikpunkt: Es wird Werbung eingeblendet, die für die Kinder oft nicht als solche erkennbar ist oder nicht kindgerechte Inhalte hat, z.B. für Online-Casinos,  Flirtchats und Kriegsspiele.

Bei manchen Apps werden auch social media-tools wie Facebook oder Twitter eingebaut. Die Kinder werden in der App aufgefordert, das Spiel bei Facebook mit anderen zu teilen. Dafür winken Belohnungen mit virtuellen Gütern. Dabei ist unklar, welche Daten dabei übertragen werden.

Wie geht das Bezahlen?

Einen In-App-Kauf zu tätigen ist für die Kinder teilweise sehr leicht. Ein Anruf über das Festnetz oder eine SMS über das Handy und schon ist der Kauf vollzogen. Nicht immer werden die Kreditkartendaten der Eltern benötigt. Der Gesamtkaufpreis wird entweder direkt von der Prepaidkarte abgebucht oder zu der monatlichen Telefonrechnung hinzuaddiert und vom Konto gebucht. Es reichen wenige Klicks. Das kann sich innerhalb kürzester Zeit zu größeren Beträgen summieren.

Können Eltern ihr Geld zurückverlangen, wenn ihr Kind ohne ihr Wissen teure In-App-Käufe getätigt hat?

Das lässt sich nicht so ohne weiteres beantworten: Beschränkt auf den Klassiker, dass das Kind über sein Handy mit seiner Prepaid-Karte diese Käufe tätigt, hängt die Wirksamkeit des Vertrages davon ab, ob das Telefonguthaben von den Eltern für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurde und damit unter Umständen auch vom Taschengeldparagraphen abgedeckt und damit rechtswirksam war.

Generell gilt aber, dass es für alle Käufe durch Minderjährige der Zustimmung durch die Eltern bedarf.

Das heißt, liegt kein wirksamer Vertrag vor, weil die Eltern mit den Käufen nicht einverstanden sind oder der Taschengeldparagraph nicht zum Zuge kommt, haben die Eltern einen Rückerstattungsanspruch.

Problem ist aber, dass das Geld für den Kauf bereits abgebucht ist und eine Rückbuchung ohne Weiteres nicht möglich ist. Die Eltern rennen dann ihrem Geld hinterher. Das wird vor allem kompliziert, wenn der App-Anbieter seinen Sitz im Ausland hat. Im Endeffekt muss jeder Einzelfall geprüft werden. In jedem Fall sollte man sich Rechtsrat in einer der Landesverbraucherzentralen holen.

Eltern sollten ihre jüngeren Kinder anfangs begleiten und Apps gemeinsam ausprobieren. Bei Prepaidhandys sollte die Bezahlfunktion möglichst deaktiviert werden, wenn das geht. im Zweifel beim Netzbetreiber nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt. Und last but not least sollten Eltern Spielregeln für die nutzung von Apps mit  ihrem Kind vereinbaren, rät Carola Elbrecht vom vzbv.

Beitrag von Sina Krambeck

 

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