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Jedes Jahr bangen Tausende Eltern, ob sie für ihr Kind eine Grundschule finden, an der es sich wohl fühlt und eine gute Bildung bekommt. Sollte man bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen? Rechtsanwalt Olaf Werner hat einige Tipps.
Wunschschule für die Kleinen
Jedes Jahr geht das Bangen für Tausende von Berliner Eltern los, die ihr Kind an eine Grundschule bringen wollen, an der es sich wohl fühlt und eine gute Bildung bekommt. Bewerbungen sind aufwendig und Schulen, die in der Beliebtheitsskala oben stehen, sind von Bewerbungen überlaufen. Ablehnungen treffen in den letzten Wochen ein. Das Problem: Jedes Kind hat ein recht auf eine Schule in der Nähe. Gleichzeitig darf sich jede Familie berlinweit an jeder Schule bewerben. Folge: massehaft Ablehnungen gehen raus. Das ist purer Nervenstress für Eltern, die ihr Kind in der gewünschten Schule unterbringen wollen. Doch häufig ziehen sich die Verfahren hin, so dass die Sechsjährigen bis kurz vor knapp nicht wissen, wo sie eingeschult werden, wo ihre Schulfeier stattfindet und mit wem. Über Schulbewerbungen, Widerspruchs und Klageverfahren informieren wir sie heute im Service.
Bewerbungsverfahren sind aufwendig und variieren
In Berlin hat jedes Kind ein Recht auf einen Platz in der zuständigen Schule. Das dies nicht gewährleistet werden kann, ist ganz selten der Fall. Die zuständige Schule mit dem häufig nahesten Schulweg schreibt die Familie ca. ein dreiviertel Jahr vor der Einschulung an. Die Einschulungsbereiche sind in den Bezirksämtern oder via Internet veröffentlicht. Experten finden, dass einigen Schulämtern hierbei Formfehler unterlaufen, wenn es interessierten Eltern nur sehr aufwendig möglich ist, diese Veröffentlichungen zu sehen.
Gleichzeitig gibt es das Wahlverfahren. Familien können sich um die Aufnahme an einer Schule bewerben, in deren Einschulungsbereich sie nicht wohnen. Das macht die Sachlage so kompliziert, denn es gibt viele Gründe, warum einige Schulen von Bewerbungen überhäuft werden und andere Schulen zu wenige Kinder bekommen.
Zwei Beispiele verschiedener Bewerbungsmodalitäten
Die Aufnahme an einer Schule wird verschieden beantragt je nach Schulart und Schulprogramm. An der Montessori Schule in Kreuzberg, die keinen Einschulungsbereich hat und um die es im zibb-Beitrag geht, werden z.B. folgende Kriterien genannt: ein Geschwisterkind besucht bereits die Schule; eine Einrichtung der Jugendhilfe wird besucht, die nach Montessori arbeitet; der Besuch der zuständigen Grundschule würde gewachsenen Bindungen zu anderen Kindern beeinträchtigen, der Besuch der Schule würde die Betreuung wesentlich erleichtern.
Entlang dieser Kriterien müssen Eltern ihre Bewerbung entwickeln und sie müssen darlegen, was sie am Schulprogramm bzw. der Pädagogik überzeugt. Die letztendliche Entscheidung über die Aufnahme verändert sich häufig. Im Jahr 2011 waren zwei Drittel der Kinder diejenigen, die den nahesten Schulweg hatten, dann wurde anhand der Kriterien eine Rangfolge entwickelt: zuerst kamen die Geschwisterkinder, der Rest wurde gelost. ( alle Infos Stand 2011)
Bei anderen Schulen läuft es anders, Beispiel: eine Grundschule mit Einschulungsbereich in Treptow. Wer sich von Außerhalb des Zuständigkeitsbereiches bewirbt, muss Kriterien erfüllen, die bei den meisten Grundschulen eine Rolle spielen. Nach diesen Kriterien werden wiederum Rangfolgen erstellt und Kinder, die sich beworben haben, auf die noch frei bleibenden Plätze Rangfolgen verteilt. Dabei spielt eine Rolle
- ob der Besuch der zuständigen Grundschule „längerfristig gewachsene, stark ausgeprägte Bindungen zu anderen Kindern, insbesondere zu Geschwistern, beeinträchtigen würde,
- ob die Eltern ausdrücklich das spezifische Schulprogramm (Fremdsprachen, Ganztagskonzept bzw. Halbtagesgrundschule) wünschen
- ob der Besuch der der gewünschten Grundschule die Betreuung wesentlich erleichtert, insbesondere aufgrund beruflicher Erfordernisse
Die Bewerber müssen sich an den aufgeführten Kriterien regelrecht abarbeiten - denn eine Bewerbung für eine Schule ist aufwendig - vergleichbar mit der Bewerbung für einen Job. Die Eltern müssen ihr Anliegen, auf die nicht-zuständige Schule zu kommen, gut begründen.
Die Schulämter verteilen entsprechend und entscheiden über die Bewerbungen. Das ist ein Prozess der sich über viele Wochen und Monate hinzieht. Momentan sind massenhaft Ablehnungen im Umlauf, denn die Aufnahmekapazitäten der Schulen mit mehr Bewerbern sind erschöpft.
Widerspruchs- und Klageverfahren sind nicht aussichtslos
In jedem Fall sollten Eltern in einem ersten Schritt gegen die Ablehnung form- und fristgerecht Widerspruch einlegen, da der Bescheid anderenfalls bestandskräftig und damit unanfechtbar wird. Dabei kann es reichen, den Widerspruch ganz einfach in einem formlosen Satz aufzuschreiben, mit Angabe Namen des Kindes, der gewünschten Schule, mit Datum, Ort und Unterschrift. Es kann auch hilfreich sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, der auf der Grundlage des Widerspruchs gegebenenfalls ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht eröffnet. Weist die Behörde den Widerspruch zurück oder ist hiermit zu rechen, kann gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht mittels Klage - wegen der kurzen verbleibenden Zeit zugleich auch im gerichtlichen Eilverfahren - vorgegangen werden.
Sollten Eltern ein solches Verfahren auf sich zukommen sehen, ist es ratsam eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die die Kosten eines Verwaltungsgerichtsverfahrens übernimmt. Das ist nicht immer der Fall und man musss sich genauestens informieren. Manche Rechtsschutzversicherungen lehnen die Übernahme der Kosten ab.
Es gibt Rechtsanwalte, die sich auf das Schulrecht spezialisiert haben wie Olaf Werner in Berlin, der als zibb-Experte fachgerecht informiert.
Beitrag von Eva Wagner
Jedes Jahr geht das Bangen für Tausende von Berliner Eltern los, die ihr Kind an eine Grundschule bringen wollen, an der es sich wohl fühlt und eine gute Bildung bekommt. Bewerbungen sind aufwendig und Schulen, die in der Beliebtheitsskala oben stehen, sind von Bewerbungen überlaufen. Ablehnungen treffen in den letzten Wochen ein. Das Problem: Jedes Kind hat ein recht auf eine Schule in der Nähe. Gleichzeitig darf sich jede Familie berlinweit an jeder Schule bewerben. Folge: massehaft Ablehnungen gehen raus. Das ist purer Nervenstress für Eltern, die ihr Kind in der gewünschten Schule unterbringen wollen. Doch häufig ziehen sich die Verfahren hin, so dass die Sechsjährigen bis kurz vor knapp nicht wissen, wo sie eingeschult werden, wo ihre Schulfeier stattfindet und mit wem. Über Schulbewerbungen, Widerspruchs und Klageverfahren informieren wir sie heute im Service.
Bewerbungsverfahren sind aufwendig und variieren
In Berlin hat jedes Kind ein Recht auf einen Platz in der zuständigen Schule. Das dies nicht gewährleistet werden kann, ist ganz selten der Fall. Die zuständige Schule mit dem häufig nahesten Schulweg schreibt die Familie ca. ein dreiviertel Jahr vor der Einschulung an. Die Einschulungsbereiche sind in den Bezirksämtern oder via Internet veröffentlicht. Experten finden, dass einigen Schulämtern hierbei Formfehler unterlaufen, wenn es interessierten Eltern nur sehr aufwendig möglich ist, diese Veröffentlichungen zu sehen.
Gleichzeitig gibt es das Wahlverfahren. Familien können sich um die Aufnahme an einer Schule bewerben, in deren Einschulungsbereich sie nicht wohnen. Das macht die Sachlage so kompliziert, denn es gibt viele Gründe, warum einige Schulen von Bewerbungen überhäuft werden und andere Schulen zu wenige Kinder bekommen.
Zwei Beispiele verschiedener Bewerbungsmodalitäten
Die Aufnahme an einer Schule wird verschieden beantragt je nach Schulart und Schulprogramm. An der Montessori Schule in Kreuzberg, die keinen Einschulungsbereich hat und um die es im zibb-Beitrag geht, werden z.B. folgende Kriterien genannt: ein Geschwisterkind besucht bereits die Schule; eine Einrichtung der Jugendhilfe wird besucht, die nach Montessori arbeitet; der Besuch der zuständigen Grundschule würde gewachsenen Bindungen zu anderen Kindern beeinträchtigen, der Besuch der Schule würde die Betreuung wesentlich erleichtern.
Entlang dieser Kriterien müssen Eltern ihre Bewerbung entwickeln und sie müssen darlegen, was sie am Schulprogramm bzw. der Pädagogik überzeugt. Die letztendliche Entscheidung über die Aufnahme verändert sich häufig. Im Jahr 2011 waren zwei Drittel der Kinder diejenigen, die den nahesten Schulweg hatten, dann wurde anhand der Kriterien eine Rangfolge entwickelt: zuerst kamen die Geschwisterkinder, der Rest wurde gelost. ( alle Infos Stand 2011)
Bei anderen Schulen läuft es anders, Beispiel: eine Grundschule mit Einschulungsbereich in Treptow. Wer sich von Außerhalb des Zuständigkeitsbereiches bewirbt, muss Kriterien erfüllen, die bei den meisten Grundschulen eine Rolle spielen. Nach diesen Kriterien werden wiederum Rangfolgen erstellt und Kinder, die sich beworben haben, auf die noch frei bleibenden Plätze Rangfolgen verteilt. Dabei spielt eine Rolle
- ob der Besuch der zuständigen Grundschule „längerfristig gewachsene, stark ausgeprägte Bindungen zu anderen Kindern, insbesondere zu Geschwistern, beeinträchtigen würde,
- ob die Eltern ausdrücklich das spezifische Schulprogramm (Fremdsprachen, Ganztagskonzept bzw. Halbtagesgrundschule) wünschen
- ob der Besuch der der gewünschten Grundschule die Betreuung wesentlich erleichtert, insbesondere aufgrund beruflicher Erfordernisse
Die Bewerber müssen sich an den aufgeführten Kriterien regelrecht abarbeiten - denn eine Bewerbung für eine Schule ist aufwendig - vergleichbar mit der Bewerbung für einen Job. Die Eltern müssen ihr Anliegen, auf die nicht-zuständige Schule zu kommen, gut begründen.
Die Schulämter verteilen entsprechend und entscheiden über die Bewerbungen. Das ist ein Prozess der sich über viele Wochen und Monate hinzieht. Momentan sind massenhaft Ablehnungen im Umlauf, denn die Aufnahmekapazitäten der Schulen mit mehr Bewerbern sind erschöpft.
Widerspruchs- und Klageverfahren sind nicht aussichtslos
In jedem Fall sollten Eltern in einem ersten Schritt gegen die Ablehnung form- und fristgerecht Widerspruch einlegen, da der Bescheid anderenfalls bestandskräftig und damit unanfechtbar wird. Dabei kann es reichen, den Widerspruch ganz einfach in einem formlosen Satz aufzuschreiben, mit Angabe Namen des Kindes, der gewünschten Schule, mit Datum, Ort und Unterschrift. Es kann auch hilfreich sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, der auf der Grundlage des Widerspruchs gegebenenfalls ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht eröffnet. Weist die Behörde den Widerspruch zurück oder ist hiermit zu rechen, kann gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht mittels Klage - wegen der kurzen verbleibenden Zeit zugleich auch im gerichtlichen Eilverfahren - vorgegangen werden.
Sollten Eltern ein solches Verfahren auf sich zukommen sehen, ist es ratsam eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die die Kosten eines Verwaltungsgerichtsverfahrens übernimmt. Das ist nicht immer der Fall und man musss sich genauestens informieren. Manche Rechtsschutzversicherungen lehnen die Übernahme der Kosten ab.
Es gibt Rechtsanwalte, die sich auf das Schulrecht spezialisiert haben wie Olaf Werner in Berlin, der als zibb-Experte fachgerecht informiert.
Beitrag von Eva Wagner



