Illustration: Online-Handel - Eine Frau tippt auf einer Computertastatur. (Bild: dpa)

Service - Digitaler Nachlass

Wenn ein Mensch stirbt, gibt es für die Hinterbliebenen viel zu regeln. Konten müssen aufgelöst, Verträge gekündigt werden.

Immer mehr Menschen gehen im Internet Verpflichtungen ein. Sie schließen kostenpflichtige Abos ab, kaufen  ein oder führen ein Online-Bankkonto. Oft wissen die Erben gar nichts von der Existenz dieser Verträge. Dabei ist es wichtig, sich auch um den digitalen Nachlass zu kümmern. Denn die meisten Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod, sondern die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, gehen auf den Erben über. Das heißt, er muss zum Beispiel Online- Mitgliedschaften, getätigte Einkäufe oder gebuchte Reisen bezahlen oder stornieren. Dazu muss er aber erstmal Kenntnis von deren Existenz haben. Es ist also äußerst wichtig, dass man sich als Erbe einen genauen Überblick verschafft, welche Verpflichtungen der Verstorbene online eingegangen ist. Zum digitalen Nachlass gehören etwa Guthaben, aber auch Schulden bei Online-Spielen,  im Internet eingegangene Vertragsverpflichtungen, persönliche Daten, die sich zum Beispiel  auf einer Festplatte oder einem USB-Stick befinden. Daten, die dagegen nur auf dem Server eines Providers oder Web-Dienstleisters liegen (z.B. Email-Konto) oder in einer Cloud (z.B. Musiktitel), gehören zunächst dem Anbieter. Die Hinterbliebenen haben dann nur Zugriff darauf, wenn sie die Passwörter zum Nutzerkonto kennen.

Wichtige Hinweise auf digitale Aktivitäten des Verstorbenen bietet dessen Email-Verkehr. Doch wenn die Erben das Passwort zum Email-Postfach nicht kennen, können sie darauf zunächst nicht zugreifen. Nach derzeit geltendem Recht ist  unklar, ob der Erbe einen Anspruch darauf hat, die Emails einzusehen oder nicht (rechtliche Grauzone). Der Hinterbliebene muss sich in diesem Fall an den  Web-Anbieter wenden. Diese verfahren unterschiedlich. Einige (z.B. gmx und web.de) gewähren Einblick in die Emails des Verstorbenen gegen Vorlage des Erbscheins. Allerdings kann es Monate dauern, ehe man einen Erbschein erhält. Andere Anbieter (z.B. yahoo) verweigern den Zugriff mit Hinweis auf das Telekommunikationsgeheimnis. Dieses schützt auch denjenigen, mit dem der Verstorbene kommuniziert hat. Der email-Account wird nach Ablauf einer Frist gelöscht, ohne dass die Erben die Emails einsehen konnten.

 

Digitale Nachlassverwalter forschen nach

Eine andere Möglichkeit, als Hinterbliebener die Online-Aktivitäten des Verstorbenen aufzuspüren, bieten so genannte Digitale Nachlassverwalter. Sie helfen den Angehörigen dabei, herauszufinden, wo der Verstorbene online aktiv war. Dabei ist aber auch Vorsicht angebracht: Einige Anbieter verlangen dazu den gesamten Computer des Verstorbenen, um ihn zu untersuchen. Davon rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ab, denn auf dem Computer befinden sich unter Umständen sehr sensible Daten wie private Fotos und Dokumente, die nicht in fremde Hände gehören. Andere Anbieter verlangen nur den Namen und die Anschrift des Verstorbenen. Dann suchen sie in den Datenbanken der größten Internetfirmen nach Nutzerkonten des Verstorbenen. Haben die Hinterbliebenen dann Kenntnis von der Existenz dieser Nutzerkonten und Verpflichtungen, können sie sie löschen lassen beziehungsweise kündigen.

 

Digitalen Nachlass schon zu Lebzeiten regeln

Man kann seinen Angehörigen viel Arbeit und Ärger ersparen, wenn man seinen digitalen Nachlass schon zu Lebzeiten regelt. Dazu sollte man seine Online-Aktivitäten und die entsprechenden Passwörter für die Erben auflisten, zum Beispiel im Testament. Darin kann auch festgelegt werden, wer sich um den digitalen Nachlass kümmern soll und was mit Emails, Bildern und persönlichen Dokumenten geschehen soll. Die Liste mit Passwörtern sollte an einem sicheren Ort hinterlegt werden, zum Beispiel in einem Bankschließfach. Die Hinterlegung der Liste mit Passwörtern beim Notar ist laut vzbv nicht zu empfehlen, da sich Passwörter ständig ändern und man dann jedes Mal den Notar aufsuchen muss, was sehr teuer wird.

Hilfreich kann ein so genannter Passwort-Manager sein. Eine solche Software hilft bei der Verwaltung der Passwörter und Zugangsdaten. Passwortmanager sichern Passwörter mit einem so genannten Master-Passwort,  Im Todesfall erhalten die Erben nur ein Master-Passwort, mit dem sie Zugriff auf sämtliche Passwörter erhalten. Wichtig ist, die Passwörter immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

Allerdings gibt es auch Passwort-Manager, bei denen man alle seine Passwörter auf einem Server der Firma hinterlegt (Cloud-Dienste). Das ist laut vzbv nicht so empfehlenswert, denn keiner weiß, wer an diese Daten kommt.

Profile in sozialen Netzwerken

Soziale Netzwerke wie zum Beispiel Facebook bieten an, die Seite des Verstorbenen in einen "Gedenkzustand" umzuwandeln. Dann können Freunde und Bekannte auf dieser Seite kondolieren, die übrigen Funktionen sind aber inaktiv geschaltet. Der Zugriff auf bei Facebook gespeicherte Daten ist den Erben verwehrt. Das Business-Netzwerk Xing löscht den Account nach einer gewissen Zeit, wenn eine Todesmeldung eingeht. Vorher setzt Xing den Account auf „inaktiv“.  Aus Sicht von Yahoo und Twitter endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod, daher löschen diese Anbieter nach einer Frist das Nutzerkonto.

Beitrag von Sina Krambeck

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