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Die Haltung von Exoten, wie Gift- oder Riesenschlangen, Spinnen oder Amphibien, erfreut sich wachsender Beliebtheit. In den Tierheimen landen neben Hund und Katze immer häufiger auch Boa Constrictor, Vogelspinne und Gecko.
Gekauft sind die Tiere im Internet, auf einer der zahlreichen Exotenbörsen oder im Zoohandel schnell. Bei einem günstigen Anschaffungspreis sieht so mancher Käufer darüber hinweg, welche Ansprüche der exotische neue Mitbewohner hat - von Problemen und Folgekosten, die Haltung und Fütterung mit sich bringen, ganz zu schweigen.
Ein Eisbär im heimischen Pool, ein Wolf im Vorgarten oder ein Orang-Utan in der Küche – das ist in Deutschland ganz klar verboten. Bei giftigen Spinnen, Skorpionen oder Giftschlangen will der Gesetzgeber mitreden. In Berlin ist seit 2010 die private Haltung gefährlicher Exoten generell verboten. Ausnahmegenehmigungen gibt es zum Beispiel für Schnappschildkröten, Riesenschlangen, Halb oder – Krallenaffen. Die Vorschriften unterscheiden sich aber je nach Bundesland. So kann ein Berliner in Brandenburg ganz legal eine Vogelspinne kaufen, sie aber nicht zuhause halten. Doch noch immer halten auch Berliner gefährliche Tiere, für die es keine Genehmigung mehr gibt. Im Berliner Tierheim gibt es eine extra Exotenabteilung.
Tiere, die einer geschützten Art angehören, müssen den Behörden gemeldet werden, die im jeweiligen Bundesland zuständigt sind. Das schreibt die Bundesartenschutzverodnung vor. Darüber hinaus gibt es eine Reihe andere Vorschriften, wie Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EU-Artenschutzverordnung oder die Landesnaturschutzgesetze einzelner Bundesländer.
Die meisten exotischen Tiere können in einer Mietwohnung nicht artgerecht untergebracht werden. Anders als bei Kleintieren hat der Vermieter Mitspracherecht, wenn Gift- oder Würgeschlangen, Vogelspinnen oder andere gefährliche Tiere mit einziehen sollen.
Beitrag von Susanne Kallenbach












