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Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland werden zuhause gepflegt, etwa eine Million allein durch ihre Angehörigen.
Damit diese nicht gleich ihren Job aufgeben müssen, können sie seit dem 1. Januar eine so genannte Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.
Was heißt Familienpflegezeit?
Der pflegende Arbeitnehmer leistet zwei Jahre lang nur 50 Prozent seiner Arbeitszeit, bekommt aber 75 Prozent seines Gehalts. In zwei weiteren Jahren gleicht er den Gehaltsvorschuss wieder aus, indem er Vollzeit arbeitet bei weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts.
Voraussetzung ist die Pflegebedürftigkeit, die vom medizinischen Dienst der Krankenkasse oder vom Pflegedienst festgestellt wurde. Zusätzlich muss eine Versicherung abgeschlossen werden, die den Arbeitgeber vor Verlusten schützt, sollte der Arbeitnehmer krank werden oder kündigen. Zurzeit sind allerdings nur drei Versicherer zertifiziert, also zugelassen.
Wo liegt der Haken?
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wer in Familienpflegezeit gehen will, muss sich mit seinem Arbeitgeber einigen. Und das klappt wahrscheinlich nicht immer, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Denn nicht jeder Arbeitgeber kann zwei Jahre lang auf eine halbe Arbeitskraft verzichten.
Aber auch wenn er sich auf Familienpflegezeit einlässt, kommt sie nicht für alle pflegenden Angehörigen in Frage. Die einen können es sich nicht leisten, auf ein Viertel ihres Lohnes zu verzichten. Für die anderen sind zwei Jahre einfach zu kurz. Denn der Pflegebedarf dauert in den meisten Fällen länger an. Allerdings, so Sabine Fischer-Volk, können Angehörige auch mehrmals Familienpflegezeit beantragen. Und man kann sich in der Familie mit der Pflege abwechseln.
Wo finde ich Informationen?
Am 27. und 28. Januar 2012 findet in Berlin ein Pflegekongress statt. An der Expertenrunde "Pflegende Angehörige" (27.1.2012, 17 bis 19 Uhr) können alle Interessierte kostenlos teilnehmen.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/zibb/service/familie/familienpflegezeit.html