Ein Installateur kniet bei der Montage des Waschbeckens im Badezimmer; Quelle: dpa

Service - Heimwerken leicht gemacht

Der Wasserhahn tropft, die Tür schließt nicht richtig, die kleinen Ärgernisse des Alltags wollen behoben sein. Nicht immer muss dafür ein Handwerker oder eine Firma beauftragt werden. Man kann sich auch selber helfen.

Die nötige Unterstützung bietet Stiftung Warentest. Bereits in der 4.Auflage ist jetzt ihr Buch "Reparaturen zu Hause" erschienen. Die 4 Autoren erklären hier in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung alle nötigen Handgriffe, um selbst komplizierte Arbeiten bewerkstelligen zu können. Mehr als 130 verschiedene Anleitungen sind es insgesamt, darunter zur Möbelpflege, zum Stabilisieren von Holzverbindungen, um Feuchtigkeitsschäden vorzubeugen, um den Einbruchschutz zu verbessern oder Brandflecken im Teppich zu beseitigen. Auch größere Vorhaben, wie der Umbau von Heizungen oder das Installieren eines Halogenleuchtensystems gehören dazu.

In kurzen Texten werden die einzelnen Handgriffe nacheinander genau erklärt. Zudem sind die wichtigsten Arbeitsschritte auf Fotos dargestellt. Am Seitenrand kann man sich zuvor in einem farbigen Feld schnell darüber informieren, welche Werkzeuge oder Hilfsmittel für die jeweiligen Arbeiten nötigt sind. Außerdem gibt es auch so genannte Tipp-Kästchen, mit Hinweisen, wie sich die Arbeit erleichtern lässt beziehungsweise worauf man ganz besonders achten sollte. Und nicht zu vergessen: Aktuelle Testergebnisse zu Produkten aus dem Heimwerkerbereich lassen sich im Internet unter www.test.de abrufen. Darauf wird an den jeweiligen Stellen im Buch immer wieder hingewiesen. So bleibt man auf dem neusten Stand.

Doch nicht jeder Umbau lässt sich so ohne weiteres durchführen. Es gibt Spielregeln, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören Vorgaben, die im Miet- oder Kaufvertrag festgelegt sind. Welche Arbeiten sind erlaubt, wann darf gearbeitet werden, welche Reparaturen sind Sache des Vermieters - auch auf diese Fragen gibt das Buch Antworten. Jeder Mieter darf sich natürlich selbst einrichten, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu bitten, sprich Tapezieren, Regale anschrauben oder Dübellöcher in Fliesen bohren. Die Schönheits- und Klein-reparaturen auszuführen ist er meist über eine Klausel im Mietvertrag sogar verpflichtet. Umbauten, die die Wohnung grundlegend verändern, wie Mauerdurchbrüche, brauchen dagegen die Genehmigung des Vermieters. Liegt die nicht vor, darf er einen Rückbau verlangen. Erfolgt das nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag zu kündigen. Der Einbau bestimmter Sanitäreinrichtungen für behinderte Menschen ist ebenfalls genehmigungspflichtig, hier ist der Vermieter aber gesetzlich verpflichtet, zuzustimmen. Beim Auszug kann er allerdings trotzdem den Rückbau auf Kosten des Mieters verlangen. Wenn die Zimmerdecke tropft oder die Badewanne nach 10 Jahren Benutzung nicht mehr schön aussieht, muss der Mieter gar nichts machen, das fällt in die Instandhaltungspflicht des Vermieters.

(Beitrag von Boris Römer)