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Jahresendspurt in Sachen Steuern - wer sich jetzt um ein paar Steuerangelegenheiten kümmert, kann noch viel aus seinen Abgaben herausholen.
Verheiratete können noch bis zum 30.11. die Lohnsteuerklasse wechseln. Das lohnt sich, weil durch die richtige Wahl der Lohnsteuerklasse große Nachzahlungen oder Vorauszahlungen vermieden werden können. Es ist auch ratsam, wenn man befürchtet im nächsten Jahr arbeitslos zu werden - denn Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Steuerklasse aus dem Januar 2014. Die Steuerklasse wird beim zuständigen Finanzamt gewechselt, dort gibt es auch Informationen und Tabellen über die verschiedenen Möglichkeiten.
Außerdem kann man jetzt noch Freibeträge für Werbungskosten eintragen lassen. Das sind z. B. Kosten für die Fahrt zu Arbeit oder Fortbildungsmaßnahmen. Damit kann man schon die monatliche Steuerlast senken.
Auch Kosten wie Handwerkerleistungen und so genannte haushaltsnahen Dienstleitungen können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählenbeispielsweise die Putzfrau, Maler- oder Reparaturarbeiten, Hofreinigung, Winterdienst. Auch für Mieter lohnt sich hier ein Blick in die Betriebskostenabrechnung. Für die haushaltsnahen Dienstleistungen können 20%, max. 4.000 Euro anerkannt werden. Für Handwerkerleistungen liegt die Grenze bei 1.200 Euro. Diese Kosten sollten dementsprechend gebündelt werden, d.h. vorziehen oder ins nächste Jahr verschieben.
Es gibt noch eine Kostenkategorie, bei der es sich unter Umständen lohnt noch in diesem Jahr Geld in die Hand zu nehmen. Normalerweise bleiben private Ausgaben bei der Steuer unberücksichtigt. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, die der Fiskus als "außergewöhnliche Belastungen“ anerkennt:
Die teure Rechnung für den Zahnersatz flattert ins Haus, dann ist auch noch eine neue Brille fällig und die Physiotherapie steht auch noch an. Gerade im gesundheitlichen Bereich sind die Kosten, die vom Bürger selbst zu tragen sind enorm. Deswegen springt unter bestimmten Voraussetzungen Vater Staat ein. Zu den so genannten "außergewöhnlichen Belastungen" zählt alles, was ein Arzt verordnet hat, was aber von den Kassen oder privaten Versicherungen nicht gedeckt wird. Also auch Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen zu Arzneimitteln und Krankenbehandlungen. Auch besondere Lebenssituationen wie Scheidungen oder Beerdigungen können als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, für die der Fiskus Geld zurückerstattet.
Dazu müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein: Es gibt die so genannte "zumutbare Belastung", eine Grenze, die erst erreicht sein muss, bevor diese Kosten abgesetzt werden können. Diese zumutbare Belastung hängt vom Einkommen und der persönlichen Lebenssituation ab.
So hoch ist Ihre zumutbare Belastung (in % Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte)
bis 15.340,00 € bis 51.130,00 € über 51.130,00 €
kein Kind - Grundtarif 5% 6% 7%
kein Kind - Splittingtarif 4% 5% 6%
ein oder zwei Kinder 2% 3% 4%
drei oder mehr Kinder 1% 1% 2%
Erst was darüber liegt, kann abgesetzt werden. Aber es gibt noch eine Chance. Sie sollten die Kosten in jedem Fall in ihre Steuererklärung aufnehmen, denn der Bundesfinanzhof (BFH) muss bald entscheiden, ob eine Ungleichbehandlung vorliegt. Denn bestimmte Kosten bekommen Sozialhilfeempfänger bezahlt, Arbeitnehmer aber nicht. Ihr Steuerbescheid bleibt dann erst einmal vorläufig.
Steuertipps zum Jahresende
- Lohnsteuerklassen prüfen
- Freibeträge eintragen lassen
- Leistungen für Haushaltshilfen und Handwerker ausreizen
- außergewöhnliche Belastungen bündeln
Beitrag von Antje Pfeiffer











