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Das Hochwasser bedroht nach wie vor Brandenburg. Besonders an der Schwarzen Elster bleibt die Situation kritisch. Denn das Wasser kann nicht in die überfüllte Elbe abfließen und staut sich. In anderen Regionen wurden Häuser und Wohnungen bereits überschwemmt. Doch welche Versicherung zahlt die Schäden?
Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen decken Hochwasserschäden nicht ab. Eigentümer müssen in der Regel selbst für die Schäden durch Wasser und Schlamm aufkommen. Es gibt zwei Ausnahmen.
Elementarschadenversicherung und alte DDR-Policen
Kein Schutz ohne Zusatzversicherung: Eine im Paket mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossene Elementarschadenversicherung zahlt bei Überschwemmungen. Etwa zehn Prozent des Schadens muss der Versicherte meist selbst übernehmen. Doch die Elementarschadenversicherung ist längst nicht für jeden Hauseigentümer zu haben. Ausgenommen sind meist Häuser in besonders gefährdeten Gebieten, die regelmäßig überflutet werden. Wer noch eine alte DDR-Wohngebäudeversicherung hat, kann Glück haben: In den Policen sind Hochwasserschäden gedeckt. Nach der Wende wurden sie von der Allianz weitergeführt.
Freiwillige Helfer sind versichert
Unzählige freiwillige Helfer kämpfen derzeit gegen das Hochwasser. Sandsäcke schleppen, Deiche sichern, Häuser schützen – da kann es leicht passieren, dass man sich verletzt. In dem Fall sind ehrenamtliche Helfer gesetzlich unfallversichert. Bedingung: Sie arbeiten unentgeltlich, freiwillig und zum Wohle anderer. Auch der Hin- und Rückweg zwischen Wohn- und Einsatzort sind abgedeckt.
Reise stornieren wegen Hochwasser
Wer in seinem Urlaub ursprünglich in ein Hochwassergebiet fahren wollte, kann die Reise nur dann kostenfrei stornieren, wenn die Unterkunft nicht mehr genutzt werden kann oder der Reiseverlauf erheblich von der Buchung abweicht. Wer als Urlauber bereits in einer überschwemmten Region ist und die Reise abbrechen muss, zahlt die bisherigen Reiseleistungen voll. Nur ausgefallene Leistungen werden erstattet.
Ein Beitrag von Claudia Till



