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Di 09.02.10 18:30

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Karlsruhe kippt Hartz-IV Regelsätze

Grundsatzurteil aus Karlsruhe: Die aktuellen Hartz IV-Sätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Sie genügen nicht dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Mit Spannung wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erwartet, nicht nur von den rund 6,7 Millionen Hartz IV-Empfängern in Deutschland.
Die Hartz IV-Leistungen, so entschieden heute die Karlsruher Richter, seien nicht korrekt ermittelt worden. Sie müssen nun grundlegend neu berechnet werden. Die bisherigen Regelungen bleiben bis zum Jahresende bestehen. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung schaffen. Konkrete Zahlen nannten die Richter nicht.
Derzeit erhalten erwachsene Hartz IV-Empfänger monatlich 359 Euro. Kinder bekommen davon je nach Alter 60-80 Prozent. Diese Werte seien pauschal festgelegt worden, ohne die wahren Bedürfnisse von Kindern zu ermitteln, kritisierten die Richter. Vor allem Ausgaben für Bildung und Kultur würden nicht berücksichtigt. Experten gehen davon aus, dass der Gesetzgeber die Hartz IV-Sätze für Kinder erhöhen wird. Etwa 1,7 Millionen Kinder in Deutschland erhalten Hartz IV-Leistungen

Experten raten Hartz IV-Empfängern, vorsorglich Widerspruch bei ihrem zuständigen Jobcenter gegen die derzeit noch gültigen Sätze und laufenden Bescheide einzulegen, um so eventuell ab Urteilsverkündung Rückzahlungen zu erreichen.
Sobald der Gesetzgeber neue Sätze festgelegt hat, werden sie automatisch an die Empfänger ausgezahlt, sie müssen nichts neu beantragen.

Beitrag von Sina Tschacher

Stand vom 09.02.2010

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 09.02.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

mehr Infos

BVerfG: Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig

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