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Wer bisher nicht alle Beiträge zahlen konnte oder gar nicht versichert war, kann bis zum Ende des Jahres von einer gesetzlichen Sonderregelung profitieren. Stichtag ist der 31. Dezember 2013. Ab 2014 ist die Nachzahlung versäumter Beiträge dann wieder fällig. Die Chance zum Neuanfang gibt es auch bei den privaten Krankenkassen.
Schuldenspirale der Krankenversicherten
Die Krankenversicherungspflicht hat viele in die Schuldenfalle getrieben. Insgesamt beläuft sich die Zahl derer, die Schulden bei ihrer Versicherung haben, auf 600.000. Wer seine Beiträge nicht mehr zahlen konnte, musste bislang einen Säumniszuschlag von fünf Prozent berappen – pro Monat. So summierten sich die Schulden schnell in schwindelerregende Höhen. Das betraf vor allem Selbstständige, die kein geregeltes Einkommen haben.
Die Versicherungspflicht macht den Austritt unmöglich
Seit der Versicherungspflicht ist es nicht mehr möglich, bei mangelnder Liquidität aus der Kasse auszutreten. Das hat bei vielen Menschen dazu geführt, dass sie Rückstände anhäuften. Da die Säumniszuschläge von 5% pro Monat gerechnet wurden, konnten sie sich im Laufe eines Jahres auf 60% summieren. Betroffen sind nicht nur Selbständige sondern auch Ehepartner, deren Familienversicherung endet oder Studenten, deren studentische Pflichtversicherung ausläuft. Auch Arbeitslose zählen zu den Betroffenen: Während einer Arbeitslosigkeit übernimmt die Agentur für Arbeit die laufenden Beiträge, Rückstände müssen aber von den Betroffenen bezahlt werden.
Senkung des Säumniszuschlages
Den Säumniszuschlag wird es auch weiterhin geben, Seit dem ersten August diesen Jahres ist nun der Säumniszuschlag auf ein Prozent gesenkt worden. Ein im Verwaltungsrecht üblicher Satz. Die Krankenkassen können auch einen Teil der Schulden erlassen, in jeweils fallspezifischen Absprachen. Bisher üblich war eine Abzahlung der Rückstände in individuell vereinbarten Raten.
Problem der Nicht-Versicherten
Erschreckende Zahlen: über 140.00 Menschen sind in Deutschland nicht krankenversichert. Darunter fallen Selbständige, Geringverdiener, Menschen ohne festen Wohnsitz, Flüchtlinge. Sie werden nur im Notfall bei akuten Schmerzuständen behandelt. Möglich sind noch Untersuchungen während einer Schwangerschaft, Geburtshilfe erhalten alle, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen sind drin sowie zahnärztliche Behandlungen. Finanziert wird allerdings beispielsweise nur eine Zahnfüllung und nicht der Zahnersatz. Doch wer in eine Kasse eintreten will, muss sehr viel nachzahlen, das sind die nicht erbrachten Beiträge der letzten vier Jahre. Das ist die Regel, seit es die Versicherungspflicht gibt. Es ist eine große Hürde für viele Menschen, die in der Regel finanziell eher nicht liquide sind..
Chance auf neue Mitgliedschaften bis Ende des Jahres
Um mehr Menschen in die Krankenversicherung zu bringen, wurde nun ein Zeitfenster geschaffen mit völlig anderen Bedingungen. Das Angebot gilt nur bis Ende des Jahres. Bis zum 31. 12. 2013 können alle diejenigen nachzahlungsfrei Mitglied werden, die bis zum 31. Juli nicht versichert waren. Sie müssen also nur die laufenden Beiträge zu stemmen.
Kontakt zibb Expertin:
Andrea Fabris Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD









