- Service: Die Tricks der Internet-Ganoven

Die Vorweihnachtszeit ist leider auch die Zeit der Betrüger und Taschendiebe. Und die warten nicht nur in den Einkaufsstraßen und Kaufhäusern. Mit dem stetig wachsenden Interesse Geschenke auch online zu kaufen, steigt auch hier die Zahl der Internetganoven.

Internetfallen beim weihnachtlichen Einkaufsshopping

Das Weihnachtsgeschäft ist auf Hochtouren. Dichtes Gedränge in den Kaufhäusern, Stress. Wer das vermeiden will, kauft am Computer. Der Onlinehandel steigt um 15% in der Weihnachtssaison. Es gibt Extra Seiten für Geschenke – alles ganz bequem. Viele Leute kaufen online ein, rufen mehr Seiten auf und laden mehr Apps herunter als sonst. So haben Kriminelle in der Vorweihnachtszeit noch mehr Angriffsfläche. Es ist also auch eine Hochsaison für Internetganoven. Sie nutzen den Stress der Leute. Manche Seiten sind eine einzige Täuschung. Kitsch-Geschenke zu günstigsten preisen. Nach der Bestellung ist das Geld spurlos verschwunden. Meistens kommt gar nicht an oder nur leere Kartons.


Gefälschte Onlineseiten

Bei diesen kriminellen Onlineseiten wird ein großes Warensortiment angeboten, doch in der Mehrzahl sind es technische Produkte. Um Kunden zu locken, sind die Preise sehr günstig.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten nach Anhaltspunkten zu suchen, ob es sich um eine gefälschte Onlineseite handelt. Man sollte nach dem Impressum schauen und danach, ob es sich um eine Privatperson oder um eine Firma handelt. Wenn nichts angegeben wird, ist das höchst verdächtig. Es ist zusätzlich sinnvoll, die Nummer einer angegebenen Hotline auszutesten. Wenn die Preise unverschämt günstig ist, macht das stutzig, denn niemand hat etwas zu versschenken. Das ist übrigens auch bei Gutscheinen der Fall, die manchmal mit unglaublich Angeboten locken und der mit einem Gutschein Beschenkte bekommt dafür dann rein gar nichts

In jedem Fall sollte ein Angebot gemieden werden, das nur über Vorkasse läuft. Es gibt heute viele verschiedene Zahlungsmöglichkeiten wie Lastschrift, Überweisung auf Rechnung oder PayPal. Vertrauenerweckend ist eine Seite, die auf Gütesiegel verweisen kann wie TrustedShops. Es ist auch sinnvoll, nach dem Namen der Seite zu googlen und in Foren zu prüfen, wie sie bewertet wurde und ob es sie schon länger gibt.  Die Internetseite www.kaufen-mit-verstand.de kann hilfreich sein mit Hinweisen für das richtige verhalten beim Internetshoppen. Wenn Sie eine Einlieferungsnummer verlangen, schadet es nicht, hilft aber auch nicht: auch ein leeres Paket erhält solch eine Nummer.


Im Weihnachtsstress wird der infizierte Mailanhang oder die App mit einem Virus schnell übersehen

Internetkriminelle nutzen sehr häufig die so genannten Trojaner, um Daten zu klauen. Das sind Schadprogramme, die sie wie Fallen auslegen. Die Datendiebe spähen damit den Rechner ihres Opfers aus und verfolgen jede einzelne Bewegung daran. So knacken sie Pins und Benutzernamen. Der Weg ist frei für Bestellungen auf Kosten des Beklauten. 21

Gerade vor Weihnachten, wenn der Zeitdruck wächst, verliert so mancher den Überblick. Eine gute Gelegenheit für die Datendiebe. Sie bieten Apps an, die mit einem Trojaner infiziert sind. Das geht, weil die kleinen Miniprogramme auf dem Smartphone sind nicht alle geprüft sind. Apps können also auch gefährlich sein. Nur ein Antiviren-Programm kann dann noch helfen, die gibt es auch für Smartphones.

Die Internetkriminellen hängen Schadsoftware auch an fingierte Mails. Beispielsweise erreichen so manchen User das Schreiben eines fiktiven Anwalts oder die Lieferankündigungen für eine Sendung von DHL oder Hermes. Es ist insofern immer wichtig, alles was per Mail hereinkommt, mit gesundem Menschenverstand zu prüfen, bevor der Anhang geöffnet wird. Dabei ist schon verdächtig, wenn beispielsweise der Name einer Anwaltskanzlei unbekannt erscheint.

 

Trojaner an Spielen und Grußkarten – nur Anti-Viren-Programme helfen

Von den Trojanern  bleiben leider auch die weihnachtlichen Grußpostkarten nicht verschont. Wenn der Absender auffällig ist oder gar Rechtschreibefehler auftauchen, dann Finger weg und nichts öffnen.  Auch die Onlinespiele, die vielleicht für Jugendliche zu Weihnachten besorgt werden sollen, sind zum Teil mit Schadsoftware verseucht. Insofern ist es wichtig, nur vertrauenswürdige Quellen zu benutzen.

Wer die infizierten dennoch Anhänge öffnet, dessen Computer braucht sofort ein Anti-Viren-Programm. Die Stiftung Warentest stellt online die entsprechenden Testsieger vor.(www.stiftung-warentest.de)

 

Rückgaberecht beim Online-Shopping und beim normalen Einkauf

Der müßige Gang zum Umtausch entfällt bei Internet- Geschenken. Ein  Online-Einkauf ist als Fernabsatzvertrag geregelt. Die Kunden dürfen  die Ware in den 14 Tagen nach dem Kauf zurückschicken - auch wenn sie völlig in Ordnung ist. Darum ist es wichtig, dass der Händler seine Adresse angegeben hat. Jeder Internetkäufer darf erwarten, sein Geld wieder zu erhalten.

Bei Ware, die in Geschäften gekauft wurde, gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Die Rücknahme basiert auf der Kulanz der Händler. Insofern bestimmen sie auch die Modalitäten, ob es einen Gutschein gibt, ob das Geld zurückgegeben wird oder ob das Produkt mit einem anderen getauscht werden muss.

 
Beitrag von Ron Perduss

 

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