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Ab dem 1. Februar 2014 startet das neue europäische Zahlungssystem SEPA mit den neuen Kontonummern. zibb erklärt, was es damit auf sich hat und worauf man als Bankkunde, Arbeitnehmer und Verbraucher bei der Umstellung achten muss.
Ab dem 1. Februar 2014 werden Bankleitzahl und Kontonummer ersetzt durch die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC. Die EU will durch das einheitliche Verfahren den Zahlungsverkehr innerhalb des Euro-Raums vereinfachen. Das Kürzel „SEPA“ steht dabei für „Single Euro Payments Area“, zu deutsch „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Dabei werden Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen standardisiert und einheitlich abgewickelt - egal ob im Inland oder grenzüberschreitend. Zum Sepa-Raum gehören die 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Monaco, die Schweiz und Norwegen.
Wer ins Ausland Geld überweisen will, kann das mithilfe von Sepa künftig schneller und günstiger. Eine Überweisung soll bei diesem Verfahren nur noch einen Bankgeschäftstag dauern - und nicht wie heute bis zu einer Woche. Die EU erhofft sich von dem neuen Verfahren Einsparungen in Milliardenhöhe.
Ein Deutscher, der beispielsweise in Paris arbeitet, kann sich sein Gehalt problemlos auf sein deutsches Konto überweisen lassen und braucht nicht wie bisher noch ein zusätzliches Konto in Frankreich. Auch seine französische Telefonrechnung kann er direkt von seinem deutschen Konto abbuchen lassen.
Mithilfe von Sepa können Unternehmen fällige Rechnungsbeträge von ihren Kunden in Berlin genau so leicht und schnell einziehen wie in Rom oder Luxemburg.
Darf ich ab nächsten Februar meine alte Kontonummer gar nicht mehr verwenden?
Doch. Für Verbraucher gilt eine zweijährige Schonfrist, aber nur für inländische Überweisungen. Das heißt, bei Transfers innerhalb Deutschlands kann man noch seine alten Kontodaten verwenden, die Bank stellt sie automatisch um. Für Überweisungen ins Ausland (wenn man z.B. das Ferienhaus in Portugal bezahlen möchte) muss aber die IBAN und BIC verwendet werden.
Was ändert sich konkret für den Bankkunden?
Für den normalen Bankkunden zunächst einmal sehr wenig. Bei Überweisungen ins Ausland muss er künftig mehr Kästchen als sonst ausfüllen. Statt der inländischen Kontonummer mit meist 10 Stellen muss der Verbraucher die internationale Bankkontonummer IBAN eintragen. Die Länge der IBAN ist von Land zu Land unterschiedlich und darf maximal 34 Zeichen umfassen. Derzeit variiert in der Praxis die Anzahl von 15 in Norwegen bis 31 in Malta. In Deutschland hat die IBAN immer 22 Stellen. Einzugsermächtigungen und Daueraufträge müssen erstmal nicht geändert werden, die Bank stellt sie automatisch auf das neue System um.
Was gilt für Vereine, Unternehmen und Selbständige?
Sie müssen ab 1. Februar 2014 stets IBAN und BIC verwenden, für sie gibt es keine Schonfrist. Diese Umstellung läuft nur schleppend voran, viele Wirtschaftsverbände warnen deshalb vor Zahlungsausfällen, wenn nicht rechtzeitig auf das neue System umgestellt wird.
Wie soll man sich die IBAN-Nummer merken?
„IBAN, die Schreckliche“ wird sie von manchen Verbraucherschützern scherzhaft genannt. Doch die neue internationale Kontonummer sieht schlimmer aus, als sie ist. Die meisten ihrer Teile sind den Bankkunden nämlich bereits bekannt.
Die IBAN setzt sich zusammen aus einer Länderkennung (in Deutschland sind das die Buchstaben DE), einer zweistelligen, individuellen Prüfziffer, der alten Bankleitzahl und Kontonummer. Wirklich neu sind also nur die Länderkennung und Prüfziffer, die man sich leicht merken kann. Für den Verbraucher bedeutet die IBAN also weniger Gedächtnistraining, als vor allem mehr Schreibarbeit.
Wo findet der Kunde die IBAN?
Schon seit 2003 steht die IBAN auf jedem Kontoauszug. Auch auf manchen Bankkarten findet man sie. Beim Online-Banking kann der Kunde sich die gespeicherten Daten aus einer Liste auswählen, um Fehler zu vermeiden (etwa unter "Meine Daten" oder "Kontodetails").
Bei so einer langen Zahl vertippt man sich schnell mal. Was dann?
Verschreibt sich der Bankkunde - etwa beim Online-Banking - wird die Überweisung automatisch gestoppt. Es erscheint eine Fehlermeldung. Die IBAN soll den Verbraucher somit nach Bankenangaben vor Falschüberweisungen durch Zahlendreher schützen.
Neben IBAN gibt es noch BIC. Was hat es damit auf sich?
Der internationale Code zur Identifizierung der Bank (BIC) ersetzt bei Sepa die Bankleitzahl. Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge, die die Zielbank eindeutig identifiziert. Der Code, manchmal auch SWIFT-Code genannt, besteht aus acht beziehungsweise elf Zeichen. Allerdings ist die alte Bankleitzahl ja schon in der IBAN enthalten. Deshalb soll der BIC ab Februar 2014 bei Transfers im eigenen Land wegfallen, ab Februar 2016 auch bei Zahlungen ins Ausland.











