Geldscheine, Lohntüte (Quelle: dpa)

Service - Vermögenswirksame Leistungen

Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Arbeitnehmer clever sparen. Doch nicht alle nutzen die Chance. Dabei brauchen Arbeitnehmer nicht viel zu tun, um die VL-Zahlungen zu bekommen: Im zibb Service erfahren Sie, welche Sparangebote sich lohnen.

Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen, wie etwa der Bausparvertrag, zahlen sich aus! Sechs Jahre sparen, ein Jahr warten, und im siebten Jahr kann man ran an die Rücklage.

Kaum verständlich, warum es immer noch viele gibt, die zwar einen Anspruch auf VL-Leistungen haben, diesen aber nicht nutzen! Schließlich sind die VL zusätzliches Geld, das der Chef für Sie monatlich zurücklegt. Darauf haben festangestellte Mitarbeiter sogar einen Anspruch! Wer das nicht nutzt, verschenkt sein Geld! Deshalb hat die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe Dutzende vermögenswirksamer Leistungen untersucht.

Hohe Rendite - gute VL-Verträge mit Geld vom Chef sind unschlagbar
Bis zu 5,48 Prozent Rendite für einen VL-Banksparplan oder gesicherte niedrige Darlehenszinsen bei einem VL-Bausparvertrag – vermögenswirksame Leistungen erlauben einen vielseitigen und individuell zugeschnittenen Vermögensaufbau. Vor allem die bis zu 480 Euro Zuschüsse vom Chef für jedes Jahr machen das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen unschlagbar attraktiv.

Zusätzliche Förderung vom Staat möglich
Wer unter einer bestimmten Grenze des zu versteuernden Einkommens bleibt (sprich Bruttogehalt minus steuerlich absetzbare Posten wie Pendlerpauschale, Werbungskosten etc.), bekommt neben der Zahlung vom Chef zusätzlich noch eine staatliche Förderung. Zum Beispiel beim Bausparen gilt: Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 25.600 € (Alleinstehende) oder 51.200 € (Ehepaare), bekommen Sie pro Jahr nochmals 45 € bzw. 90 € (Ehepaare) Förderung vom Staat obendrauf.  

Attraktive Angebote
5,48 Prozent Rendite gibt es für den VL-Sparplan von der Edekabank nach 7 Jahren – allerdings nur, wenn auch das Girokonto bei der Edekabank geführt wird. Ohne Bedingung gibt es den VL-Banksparplan der Degussa Bank, mit immerhin noch 3,39 Prozent Rendite pro Jahr. Das sind attraktive Angebote in der aktuellen Niedrigzinsphase. Dazu kommt: Zwischen 6,65 und 40 Euro pro Monat zahlen Arbeitgeber VL-Sparern zusätzlich zum Bruttolohn, abhängig von Branche und Region.

VL-Verträge sind vielseitig
VL-Verträge lassen sich vielseitig zum Vermögensaufbau nutzen: für sicherheitsorientierte Sparer in Form eines Banksparplans, für risikofreudige als Aktienfondssparplan. In Form des klassischen Bausparvertrages lassen sie sich aber auch zur Immobilienfinanzierung einsetzen oder aber für die betriebliche Altersvorsorge.

Der Weg zum VL-Vertrag
Ob und wieviel gezahlt wird, ist in den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt. Also einfach zum Personalbüro gehen und nachfragen. Außerdem sollte der Arbeitnehmer prüfen, ob er zusätzlich Anspruch auf eine staatliche Förderung hat. Dann muss sich der Arbeitnehmer eine passende Anlageform für die VL aussuchen. Er schließt dann einen Vertrag ab, den er seinem Chef vorlegt, und schon zahlt der Chef in den nächsten Jahren in diesen VL-Vertrag den tariflich festgelegten Betrag ein.

VL-Leistungen sind Abgabepflichtig
Zugegeben: Einen Haken haben die vermögenswirksamen Leistungen:
Etwa beim Bausparvertrag, müssen die Arbeitnehmer für die Leistungen vom Chef Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Diese werden monatlich direkt vom Gehalt abgezogen. Ein Sonderfall gilt, wenn VL-Leistungen in Verträge zur Altersvorsorge fließen. Dann sind keine monatlichen Steuern und Sozialabgaben fällig. Dafür muss man aber die Erträge bei der Auszahlung im Rentenalter versteuern.

Dazu kommt noch: Lässt man sich bei solch einem VL-Sparvertrag am Ende das Geld auszahlen, kassiert das Finanzamt auf den Betrag nochmals 25 Prozent Abgeltungssteuer. Davon kann man sich aber durch einen Freistellungsauftrag bei der Bank befreien lassen.

Schlechte Verträge nicht kündigen
Die Zeitschrift Finanztest rät: Wer jetzt keinen guten VL-Vertrag hat, sollte den Vertrag nicht kündigen, sondern im Regelfall durchhalten. Bei Kündigung geht die staatliche Förderung in den meisten Fällen verloren, bei Banksparplänen ein möglicher Bonus, der viele Angebote erst attraktiv macht. Lohnen kann sich hingegen die Kündigung eines schlechten Aktienfonds ohne staatliche Förderung.

Beitrag von Michael Großmann

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