Service -
Die neue elektronische Gesundheitskarte – bis zum 1. Januar soll jeder sie haben. Millionenfach forderten die Kassen ihre Versicherten auf, ein Foto einzureichen – entweder als Datei oder als Papierbild. Die Uhr tickt.
Doch manche verweigern die Umstellung, vertrödeln den Termin oder befürchten, ein gläserner Patient zu werden. Es ist spannend: Was passiert nächstes Jahr bei einem Arztbesuch – ohne neue elektronische Gesundheitskarte.
Regelungen ab Januar
Wer ab Januar noch nicht im Besitz einer neuen elektronischen Gesundheitskarte ist, eine alte gültige Karte aber besitzt, der ist berechtigt vom Arzt behandelt zu werden. Danach kann der Patient innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen Nachweis seiner Kasse vorlegen, dass er versichert ist.
Schafft er das nicht, darf der Arzt ihm die Kosten privat in Rechnung stellen, auch zum Mehrfachen des Kassensatzes. Dann hat der Patient aber immer noch die Chance, innerhalb von 14 Tagen den Versichertennachweis nachzureichen, und der Arzt muss die Privatrechnung zurückziehen.
Ein anderes Verfahren ist die der Kostenerstattung. Dann muss die Arztrechnung selbst gezahlt und später von der Kasse erstattet werden. Damit läuft ein Patient aber Risiko, dass er auf so manchen Kosten sitzen bleibt. Dieses Verfahren bekommt Relevanz nach dem 30.9.2014. Das ist das Ende der Übergangsfrist, bis zu der Versicherte noch ihre alte Karte vorlegen können als Versicherungsnachweis.
Entstehungsgeschichte
Beschlossen worden war die elektronische Gesundheitskarte bereits 2003 – von der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Ein Medikamentenskandal hatte der Karte zum Durchbruch verholfen. 2001 starben mehrere Menschen. Die Wechselwirkung verschiedener Medikamente war für sie tödlich.
Die neue Karte kann so etwas verhindern und auch Doppeluntersuchungen vermeiden. Durch die Datenspeicherung sind alle behandelnden Fachärzte auf einen Blick über den Patienten informiert. Auf dem Chip sind Notfalldaten gespeichert, die Patientenakte mit Blutgruppe, Vorerkrankungen oder Röntgenbildern, Arztbriefe und elektronische Rezepte.
Transfer der Daten
Die Patientendaten sind dann – das ist die Idee - zentral abrufbar. Als Schlüssel dienen die elektronische Gesundheitskarte, der Heilberufausweis des Arztes und die PIN des Patienten. Daraufhin kann der Arzt die Diagnose auf den Datenserver ablegen. Der Transfer erfolgt verschlüsselt, ebenso die Speicherung.
Ein anderer Arzt kann die Informationen abrufen, was ebenfalls nur mit der Karte, mit dem Arztausweis und mit einer Patienten-PIN möglich ist. Das ist die Theorie – doch noch ist die zentrale Speicherung Zukunftsmusik. Denn auch ab Januar ist die Gesundheitskarte nichts weiter als eine Karte mit Chip und Bild – ohne weiteren Datentransfer.











