Teller,Tassen und Bürste liegen in einer Abwaschschüssel (Quelle: imago)

Service - Haushaltshilfe auf Rezept

Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder psychische Probleme können eine Familie schwer belasten. Oft können dann Kinder und Haushalt nicht wie gewohnt versorgt werden. In diesem Fall steht den Betroffenen häufig eine Haushaltshilfe zu.

Die Krankenkassen müssen dafür die Kosten übernehmen. Allerdings wissen das nur wenige!

Was die Haushaltshilfe leistet

Die Haushaltshilfe erledigt die Hausarbeiten, die zur Haushaltsführung gehören und die die  erkrankte Person nicht mehr ausführen können. Sie erledigt Arbeiten in der Küche, im Bad, wäscht, wischt Staub oder geht Einkaufen. Sie holt die Kinder vom Kindergarten ab, begleitet sie auf Spielplatz, geht mit zum Arzt oder den Sportverein. Was sie nicht macht: "Sonderaufgaben" oder Arbeiten die lang liegen geblieben sind, wie etwa Fenster putzen.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich Versicherte, die normalerweise einen Haushalt führen, dies aber krankheitsbedingt nicht leisten können. Damit ist in der Regel ein Krankenhausaufenthalt, eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Kur gemeint. Aber auch ärztlich verordnete Bettruhe oder die Genesung zu Hause nach einem Krankenhausaufenthalt können dazugehören. Bedingung ist in jedem Fall, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das das 12. (je nach Kasse auch: 14.) Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ferner darf sich im Haushalt generell keine andere Person befinden, die die Haushaltsarbeiten erledigen kann.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine professionelle Haushaltshilfe. Meist werden bis 8, selten auch 10 Stunden am Tag bewilligt. Bezahlt wird nach einer ortsüblichen Vergütung. Die Dauer und den Umfang der Leistungen bestimmen die Kassen aber selbst. Hier gibt es Unterschiede zwischen den Kassen. Beispielsweise gibt es Kassen, die bei der Altersgrenze des zu versorgenden Kindes statt bis 12 Jahre (laut Gesetz) auch bis 14 Jahre gehen.

Wie wird die Hilfe beantragt?

Die Haushaltshilfe wird bei der Krankenkasse beantragt. Es ist aber in jedem Fall nötig, dass ein Arzt ein Attest ausstellt und bescheinigt, dass der Patient den Haushalt nicht führen kann.

Wie finde ich die Haushaltshilfe?

In der Regel müssen sich die Betroffenen selbst um eine Haushaltshilfe kümmern. Eine Stelle, welche Angebote von Haushaltshilfen bündelt, gibt es leider nicht. Hilfe können die Versicherten vor allem bei den familienunterstützenden Diensten bekommen, bei Bürgerbüros, Diakonien oder den Wohlfahrtsverbänden.

Weitere Tipps

Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zwar von der Krankenkasse übernommen, doch der Versicherte muss zuzahlen: pro Tag zwischen 5 und 10 Euro. Eine Befreiung ist möglich, etwa wenn die Zuzahlungsgrenze erreicht ist.

Auch Schwangere können eine Haushaltshilfe beantragen. Allerdings nur, wenn sich etwa Komplikationen andeuten, eine Früh- oder Mehrlingsgeburt bevorsteht oder absolute Bettruhe nötig ist. In jedem Fall braucht man dazu ein Attest vom Arzt.

Auch Unfallopfer, etwa nach einem Verkehrsunfall, die sich vorübergehend nicht um Haushalt oder Kinder kümmern können, steht oft eine Haushaltshilfe zu.

Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, sollte sich vorher informieren, unter welchen Bedingungen die neue Kasse Haushaltshilfen gewährt. Denn hier gibt’s Unterschiede!

Privat Versicherte haben übrigens keinen Anspruch auf eine bezahlte Haushaltshilfe. Hier ist eine Zusatzversicherung nötig. Kosten können eventuell auch aus dem Krankenhaustagegeld bestritten werden. 

Weiterführende Hilfe

Weitere Informationen gibt’s bei den Krankenkassen. Eine kostenlose Beratung und Hilfe z.B. bei Widersprüchen gibt’s auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Einen Termin kann man in den Büros in Berlin & Potsdam vereinbaren.

Beitrag von Michael Großmann

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