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Sie sind zu zweit und doch allein: Männer und Frauen, die ihre Partner pflegen. Etwas unternehmen, zärtlich sein, reden - die Zukunftspläne von früher gelten plötzlich nicht mehr. Wie geht man mit so einer Situation um und welche Hilfen gibt es für betroffene Paare, zibb gibt Tipps.
2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig - rund drei Viertel von ihnen werden zuhause betreut. Häufig kommt es dabei zu Konflikten, Wut und mitunter auch Gewalt. Wird der geliebte Partner plötzlich pflegebedürftig, ist die gemeinsame Zukunftsplanung mit einem Schlag zu Ende. Gerade bei Demenz kommt Einsamkeit dazu. „Pflegende Ehepartner haben oft eine besonders starke Bindung, geben den Pflegebedürftigen nicht gerne weg“, sagt Gabriele Tammen-Parr vom Verein „Pflege in Not“. „Es dauert meist lange bis sie für sich annehmen können, dass sie auch freudige Momente mit anderen haben dürfen.“ Vor allem viele Frauen gehen weit über ihre Grenzen hinaus, es kommt zu seelischer und körperlicher Erschöpfung. Alkohol- und Tablettensucht sind keine Seltenheit. „Männer sind häufig sachlicher und lösungsorientierter. Sie geben ihre Frauen in der Regel früher ins Pflegeheim, wenn sie nicht mehr können.“
Hilfe finden Betroffene zum Beispiel beim Verein „Pflege in Not“. „Wir analysieren zuerst die Situation“, erklärt Tammen-Parr. „Was macht die Betroffenen so wütend? Oft steckt Hilflosigkeit, Überforderung oder auch Ekel dahinter. Dann schauen wir, wie die Beziehung zwischen den Eheleuten vorher war. Gibt es zum Beispiel Konflikte, die nicht verziehen werden können?“ Wer sich mit diesen Konflikten auseinandersetze, so die Expertin, könne auch damit abschließen. Ein wichtiger Schritt für eine bessere Pflegesituation. „Wir sagen immer, wenn man ein oder zwei Mal am Tag laut wird, gehört das zum Leben dazu“, so Tammen-Parr. „Aber wenn man merkt, der Ärger, die Ungeduld zieht sich durch den ganzen Tag, Aggressionen und aggressive Gedanken kommen immer wieder, dann kann man davon ausgehen, der ist überfordert.“
Den Partner zeitweise in fremde Hände zu geben, kann eine Lösung sein. In Frage kommen etwa Kurzzeit-, Tages- oder Verhinderungspflege. Wer Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, gibt seinen Partner einige Tage oder Wochen in fremde Pflege. Bei der Tagespflege hingegen wird der Pflegebedürftige abends wieder abgeholt, schläft also zuhause. Ein Angebot, das nur die wenigsten Pflegenden kennen, ist die Verhinderungspflege. Maximal 28 Tage beziehungsweise 1.550 Euro pro Jahr Anspruch hat jeder Pflegebedürftige. Dieser Anspruch darf am Stück oder auch tageweise und sogar stundenweise aufgebraucht werden - ambulant oder stationär. Das heißt, die Pflegeperson kann diese Variante auch nutzen, um einmal pro Woche etwas mit Freunden unternehmen oder Sport treiben zu können. Oder für eine Woche Urlaub. Prinzipiell kann die Verhinderungspflege auch ein Nachbar übernehmen – nicht aber nahestehende Angehörige selbst.
Gabriele Tammen-Parr rät Betroffenen, sich sofort bei Beginn der Pflegebedürftigkeit in den Pflegestützpunkten beraten zu lassen – auch um späteren Krisen vorzubeugen. Sie erhalten dort Antworten zu Geldern und möglichen Hilfeleistungen. Rat und Unterstützung bieten außerdem Selbsthilfegruppen, etwa von der Alzheimer-Gesellschaft.
Zu Gast: Gabriele Tammen-Parr, Berliner Beratungsstelle "Pflege in Not"
Beitrag von Christine Schaller











