Service - Sabbatjahr – die Jobpause richtig planen

Ein Jahr Auszeit vom Beruf – wer träumt nicht davon, einmal im Leben einen lang gehegten Traum zu verwirklichen? Sei es, mit dem Motorrad quer durch Amerika zu reisen, sich in einer Wohltätigkeitsorganisation zu engagieren oder sich noch einmal beruflich völlig neu zu orientieren. Ein Sabbatjahr bietet diese Möglichkeit.

Der Begriff „Sabbatjahr“ geht auf das hebräische Wort „Schabbat“ („ruhen“, „innehalten“) zurück. Ursprünglich bedeutete es das siebte Jahr, in dem die Äcker und Weinberge brachliegen sollten.

Heute bezeichnet Sabbatjahr, englisch Sabbatical, eine drei- bis zwölf-monatige Auszeit vom Job. Für diese hat man viele Optionen. Für die einen ist es die Weltreise, für die anderen eine Weiterbildung oder das Engagement in einem Freiwilligenprojekt. Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt.

Die Nachfrage nach der Auszeit ist durchaus groß: 38 Prozent  aller Deutschen würden sich laut einer Forsa-Umfrage gerne für einige Zeit aus dem Job ausklinken. Unter Managern und Führungskräften beträgt die Quote sogar 69 Prozent.

Befürworter eines Sabbatjahres argumentieren, dass dieses einem Burnout vorbeugt und für neue Motivation und Ideen seitens des Arbeitnehmers sorgt. Einen rechtlichen Anspruch auf ein Sabbatical haben die wenigsten. Für Beamte im öffentlichen Dienst wie zum Beispiel Lehrer gibt es dazu entsprechende Regelungen.

Auch bieten mittlerweile einige große Firmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ein Sabbatjahr zu nehmen. Für alle anderen Angestellten lohnt es sich, das Gespräch mit dem Chef zu suchen und über die Möglichkeiten einer solchen Auszeit zu sprechen.

Hilfestellung, wie man seinen Vorgesetzten von den Vorteilen eines Sabbatjahres überzeugt, bietet etwa Sabbatical-Coach Andrea Oder aus Berlin. Sie unterstützt auch bei der Planung der Auszeit und informiert über Finanzierungsmöglichkeiten.

Für die Finanzierung gibt es verschiedene Modelle. Das Sabbatjahr kann zum Beispiel als unbezahlter Urlaub stattfinden oder vom Arbeitgeber mitfinanziert werden. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern Teilzeitmodelle zum Ansparen an. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter zum Beispiel zwei Jahre lang Vollzeit arbeiten, aber nur zwei Drittel ihres Gehalts bekommen. Im dritten Jahr, dem Sabbatjahr, erhalten sie dann zwei Drittel ihres Gehalts weitergezahlt.

Der Vorteil dieses Modells: Der Arbeitgeber zahlt auch während des Sabbatjahres weiterhin Sozialbeiträge. Nach dem Ende des Sabbatjahres ist eine Rückkehr des Arbeitnehmers garantiert. Es ist jedoch wichtig, weit im Voraus mit seinem Chef über die geplante Auszeit zu sprechen, damit dieser langfristig planen kann.

Außerdem benötigt auch der Arbeitnehmer einigen Vorlauf, um sich ein Zeit- und Geldpolster anzulegen. Beide Seiten sollten die getroffene Regelung für die Realisierung des Sabbatjahres schriftlich festhalten. In dieser Vereinbarung sollen folgende Punkte festgehalten sein:

  • Dauer des Sabbatjahres
  • Art und Weise der Zeitansparung
  • Regelung zur Bezahlung
  • Rückkehr an den Arbeitsplatz
  • Ausschluss oder Anrechnung von Krankheitstagen während der Blockfreizeit auf das Zeitguthaben
  • Kündigungsausschluss während der Abwesenheit (eine Vertragsauflösung von Seiten des Unternehmens aus betrieblichen Gründen ist auch während des Sabbatjahres möglich)

Eine Kündigung ist natürlich auch möglich, allerdings sollte dieser radikale Schritt wohlüberlegt sein. Es ist sicher nur für jemanden geeignet, der danach gute Chancen hat, wieder in den Beruf einzusteigen oder der sich sowieso beruflich neu orientieren wollte. Man ist in dieser Zeit nicht krankenversichert, man muss sich also privat versichern.  

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