Mann mit Umzugskartons (Quelle: rbb)

Service - Stressfrei umziehen

In Deutschland ziehen jedes Jahr rund fünf Millionen Haushalte um. Wer schon einmal seinen Wohnort gewechselt hat, weiß, wie nervig und teuer das werden kann. 

Doch das muss nicht sein. Hilfe bei der Planung und Umsetzung bieten viele Internetseiten.

Es gibt beispielsweise mehrere Vergleichsportale, bei denen man nach günstigen Umzugsunternehmen in der Region suchen kann. So lassen sich durchaus mehrere hundert Euro sparen. Auch Umzugskisten kann man günstig online kaufen und sich nach Hause liefern lassen.

Sehr nervig an einem Umzug ist es auch, Banken, Versicherungen, Behörden etc. über die neue Adresse zu informieren. Das kann man kostenlos mit dem Umzugsservice der Deutschen Post erledigen. Die informiert die Unternehmen die, die alte Adresse schon haben, über die neue Adresse. Ebenfalls kann man einen Nachsendeauftrag online bestellen, um sicherzugehen, dass man keinen wichtigen Brief verpasst. Dieser Service kostet aber ca. 15 Euro für ein halbes Jahr. 

Wer haftet bei Schäden?

Einen Umzug kann man entweder alleine mit Freunden stemmen oder ein Unternehmen beauftragen. Unterschiede gibt es bei den Kosten – und bei der Haftung, falls doch mal etwas kaputt geht.

Am günstigsten wird es, wenn man sein Hab und Gut von Freunden und Bekannten schleppen lässt und selbst einen Umzugswagen mietet. Doch Vorsicht: Geht dabei etwas zu Bruch, können die freiwilligen Helfer in der Regel nicht haftbar gemacht werden. Denn die Unterstützung bei einem Umzug gilt als Freundschaftsdienst; die private Haftpflicht greift dann nicht. Für Umzugsschäden haftet der Mieter. Schäden am Hausrat und die Helfer sind normalerweise nicht versichert. Es sei denn, es wurde mit den Helfern ein Vertrag geschlossen, in dem die Umzugshelfer für von ihnen verursachte Schäden in die Verantwortung genommen werden. Dafür muss der Helfer aber zuvor mit seiner Haftpflicht- Versicherung eine entsprechende Zusatzklausel vereinbart haben.

Anders liegt der Fall bei einem professionellen Umzugsunternehmen. Dieses haftet für von ihm verursachte Schäden bis höchstens 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen. Je nach Größe des Haushaltes ist damit also eine maximale Schadenshöhe festgelegt. Viele Firmen schließen die Haftung für besonders empfindliche und wertvolle Umzugsgüter aus. Wichtig: Geht tatsächlich etwas kaputt, muss der Schaden unverzüglich, das heißt bei sichtbaren Schäden am nächsten Tag, der Spedition gemeldet werden. Anderenfalls verliert man seinen Anspruch auf Schadensersatz. Verdeckte Schäden am Umzugsgut müssen innerhalb von 10-14 Tagen angezeigt werden. In den AGBs der Firma nachschauen! Übrigens: Die Firma haftet nur für von ihr verschuldete Schäden. Sie haftet nicht für den Inhalt der Kisten, wenn diese vom Umziehenden selbst gepackt wurden.

Wer seinen Freunden die schwere Waschmaschine nicht zumuten will, greift gerne zu fremden, bezahlten Umzugshelfern, die  man über Jobbörsen oder das Studentenwerk engagieren kann. Man sollte sich von diesen schriftlich nachweisen lassen, dass sie eine gültige Versicherung für Umzugsschäden abgeschlossen haben. Nur dann ist die Haftung klar geregelt.

Umzugskisten richtig packen

Als goldene Regel gilt, dass Kartons immer so gepackt sein sollten, dass sie eine Person alleine tragen kann. Wichtig hierbei ist, dass die schweren Dinge nach unten kommen und die Leerräume durch leichte Dinge aufgefüllt werden. Gepackte Kisten müssen gut ausgepolstert sein. Klappert es bei einem kurzen Schütteltest, ist die Kiste falsch gepackt.

Vorsicht vor Lockvogelangeboten

Angebote wie "Wir übernehmen Ihren Umzug für 300 Euro", wie man sie oft im Briefkasten findet, stammen selten von professionellen Umzugsunternehmen. Oft folgt dem Lockvogelangebot am Ende doch eine höhere Rechnung, da Aufschläge für angeblich nicht vorhersehbare Leistungen hinzukommen. Vor Auftragserteilung sollte man sich daher eine ausführliche Leistungsbeschreibung sowie einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Nebenleistungen sollten darin aufgeführt sein. Vorsicht vor kleingedruckten Vereinbarungen wie „Abrechnung nach Aufwand“.

Qualifizierte Fachbetriebe sind Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und verfügen über ein AMÖ-Zertifikat. Auch die europäische Norm DIN EN 12522 soll ein hohes Qualitätsniveau der Umzugsunternehmen garantieren.

Beitrag von Sina Krambeck

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