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Ob Kleingärten, Wochenendgrundstücke oder landwirtschaftliche Flächen - sie werden häufig verpachtet. So auch in Brandenburg, wo derzeit rund 79 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen Pachtland sind.
Doch die entsprechenden Verträge stecken oft voller Tücken für den Pächter. Häufig werden sie sogar nur mündlich abgeschlossen. Doch während es bei Kleingärten und Wochenendgrundstücken nicht gleich existenziell bedrohlich wird, wenn der Pachtvertrag nicht hieb- und stichfest ist, kann eine Pachterhöhung bei Erbpachtverhältnissen dramatische Folgen haben.
Unser Tipp:
Schließen Sie immer einen schriftlichen Pachtvertrag. Achten Sie darauf, die Pacht hier festzuschreiben und geplante Erhöhungen zu datieren. Formulieren Sie Rechte und Pflichten beider Parteien. Rechnen Sie vor dem Abschluss eines Erbpachtvertrages genau durch, ob nicht ein Kredit am Ende günstiger ist. Für langfristige Pachtverträge lohnt sich der Weg zum Anwalt, um späteren Streitigkeiten vor Gericht vorzubeugen.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/zibb/service/recht/aerger_mit_pachtvertraegen.html