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Do 22.12.11 18:30

Service

Alkohol am Steuer

Wer volltrunken am Steuer erwischt wird, muss mit schweren Strafen rechnen wie Fahrverbot und Bußgelder. Im Service berichten wir über aktuelle Urteile und den Umgang von Versicherungen mit Unfällen unter Alkoholeinfluss.

Ein Glas zuviel kann überdies den Vollkaskoschutz kosten, und die Reparatur am eigenen Auto muss dann selbst bezahlt werden. Außerdem darf sich der Versicherer bis zu 5000 Euro von der Entschädigung für das Unfallopfer zurückholen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden.

Tipps:


- Die Hirachie der Strafen nach Promillegehalt des Blutes ist in der Straßenverkehrsordnung und im Strafgesetz festgelegt:
0,5 bis 1,09 Promille gelten als eine Ordnungswidrigkeit: 500 € Bußgeld, 4 Punkte,1 Monat Fahrverbot.
Wenn schon ein Eintrag vorliegt: 1000 €, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. Bei zwei Einträgen: 1500 €, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
1,1 Promille und mehr: Da nun die "absolute Fahruntüchtigkeit" erreicht ist, ist auch mit dem Bereich Ordnungswidrigkeit Schluß. Jetzt gilt die Alkoholfahrt als Straftat. Die Konsequenzen: Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 3000 €, 7 Punkte, die als "Straftatpunkte" 5 Jahre Bestand haben und mindestens 6 Monate Fahrverbot. Im Wiederholungsfalle bzw. bei schuldhaft verursachtem Unfall oder ab 1,6 Promille wird der Führerschein entzogen und eine MPU angesetzt. Deren Bestehen ist Voraussetzung für einen Antrag auf einen neuen Führerschein.

- Noch allgemein unbekannter als diese Details ist, dass bereits ab 0,3 Promille eine Straftat gegeben sein kann, vergleichbar mit dem Fahren ab 1,1 Promille. Dies ist der Fall, wenn ein Unfall verursacht oder mit verschuldet wird, oder wenn die Polizei "auffälliges Fahrverhalten" wie Schlangen fahren beobachtet. Da eine "Trinkeinheit" (kleines Bier, Schoppen Wein, Glas Sekt, kleiner Schnaps) im Durchschnitt 0,15 Promille Blutalkoholkonzentration aufbauen, kann einen das Fahren nach zwei kleinen Bieren schon zum Straftäter machen.

- Auch die Autoversicherer stellen teure Forderungen, ist es unter Alkohol zu einem Unfall gekommen: Die Versicherer werden zukünftig wohl diese "Abzugshirachie" in Vollkasko praktizieren: Von 0,3 bis 0,5 Promille werden die Vollkaskoleistungen individuell gekürzt. Bei 0,5 bis 1,09 Promille werden 50% der Leistung gestrichen, Ab 1,1 Promille gibt es nichts mehr, die Leistungen sind um 100% gekürzt. Und es wird noch teurer: Natürlich bekommt der Geschädigte über die Haftpflichtversicherung 100% der Leistungen. Aber dem betrunkenen Unfallverursacher flattern bald Regressforderungen ins Haus. Mit bis zu 5000 € kann sich die Versicherung vom betrunkenen Unfallverursacher zurückholen. Entsprach der Promillewert der "absoluten Fahruntüchtigkeit", also ab 1,1 Promille und aufwärts, und kam der betrunkene Fahrer auf dem Arbeitsweg ums Leben, kann die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Hinterbliebenenrente streichen. So entschied das Hessische Landessozialgericht in einem Urteil (Az. L9U 154 (09)). Die Begründung: Der Alkoholmissbrauch stelle einen „eigenverantwortliche Schädigung dar".

- Die große Falle für Autofahrer ist der oft unterschätzte Restalkohol. Denn 0,15 Promille Blutalkoholkonzentration bauen sich nicht nur pro Trinkeinheit auf, sondern werden auch nur pro Stunde abgebaut. Auch wenn das bereits während des Trinkens einsetzt, sollte die "Abbaurechnung" nach Trinkende starten.
 
- In den letzten Jahren wurde der Markt mit Alkoholtestern geradezu überschwemmt. Doch viele Tests ergaben immer wieder, daß die Geräte unter 200 € mit satten Fehlerquoten bei der Analyse des Atemalkohols daneben lagen. Seriensieger der letzten 12 Monate ist der Alcotester 300 von der Fa. Dräger. Seine hochsensiblen, elektrochemischen Sensoren ermöglichen eine recht genaue Messung. Das Gerät ist allerdings nicht ganz billig. 400 € kostet er, ist aber bezogen auf konkretes Messen und exaktes Analysieren mit den professionellen Polizeigeräten vergleichbar. Eine Investition, die sich also lohnt, besonders für Speditionen, Taxibetriebe und andere oft unregelmäßig unterwegs Seiende. Die sicherste Lösung ist natürlich, im weiten Umfeld von Fahrten gar keinen Alkohol zu trinken.

Beitrag von Reinhard Rychlik

Dieser Text gibt den Sachstand vom 22.12.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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