Wer beim Auszug seine Wohnung mit kräftigen Farbanstrichen und bunten Wänden zurückgibt, muss Schadensersatz zahlen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes gilt dies auch, wenn Mieter laut Mietvertrag überhaupt nicht verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Welche Renovierungskosten müssen Mieter beim Auszug überhaupt zahlen?