Illustration: Computerspiel (Bild: imago)

Service - Datenschutz

Unsere persönlichen Daten sind eine heißbegehrte Ware. Das ist vielen Verbrauchern spätestens seit dem NSA-Skandal klar. Doch selbst wer nicht Mitglied eines sozialen Netzwerkes wie Facebook ist und Interneteinkäufe meidet, ist vor Datensammlern nicht sicher. Doch wie kann man sich schützen?

Dass man im Internet geizig mit seinen Daten sein sollte, dürfte den meisten mittlerweile klar sein. Doch auch in der guten alten offline-Welt lauern „Datenkraken“. Warum sind persönliche Daten für viele Firmen so wertvoll? Meist geben Daten vor allem Auskunft über Konsumverhalten. Die Firmen können daraus persönliche Werbeprofile erstellen und gezielter werben. Im Fall des deutschen Apothekenrechenzentrums, das Millionen von Patientendaten unzureichend verschlüsselt an ein US-Unternehmen verkauft hat, kann aus den Daten eventuell nachvollzogen werden, welche Arztpraxen welche Medikamente verschrieben haben. Damit kann der Pharma-Hersteller z.B. die Arbeit seines Außendienstmitarbeiters kontrollieren und nachvollziehen, ob ein Arzt nach dem Besuch eines Pharmavertreters häufiger Medikamente eines bestimmten Herstellers verschreibt.

Welche Daten dürfen Unternehmen sammeln und was dürfen sie damit machen?

Grundsätzlich dürfen Unternehmen alle Daten speichern, die sie für ihre Geschäftszwecke brauchen. Neben der Nutzung für eigene Werbung ist auch der Adresshandel zulässig. Eigentlich muss der Betroffene dafür eingewilligt haben. Oft steht diese Klausel aber im Kleingedruckten, das man leicht übersieht. Daher sollte man bei neuen Verträgen, zum Beispiel Handy-Verträgen, immer auf die Klausel „Weitergabe an Dritte zu Werbezecke“ achten und sie gegebenenfalls streichen, rät Michaela Zinke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Wie lange dürfen die Daten gespeichert bleiben?

Wenn die Geschäftsbeziehung bzw. der Vertrag endet, dürfen Firmen die Daten ihrer Kunden nicht mehr verwenden.

Wie kommen Firmen überhaupt an meine Daten?

Es gibt mittlerweile viele Adresshändler, deren Geschäft darin besteht, Daten wie z.B. Alter, Name und Adresse in großen Mengen zu kaufen und weiterzuverkaufen. Meist steht im Kleingedruckten eines Vertrages (z.B. im Handyvertrag), das das Unternehmen die Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergeben darf. Auch die Meldeämter dürfen nach dem neuen Meldegesetz ihre Daten an Unternehmen weiterverkaufen. Eine weitere beliebte Quelle für Datensammler sind Payback-Karten. Es gibt sie zum Beispiel von Kaufhäusern, Baumärkten, Drogerieketten oder Tankstellen. Inzwischen haben über sechzig Prozent aller Haushalte in Deutschland eine solche Rabattkarte, Tendenz steigend. Doch Verbraucherschützer warnen: Die Karten nutzen vor allem den Unternehmen. Bei jedem Einkauf werden Name, Adresse und die gekaufte Ware protokolliert. Dies lässt genaue Schlüsse auf das Konsumverhalten einer Person zu. Für die Unternehmen ist es dann ein leichtes, gezielt personalisierte Werbung zu verschicken. Wer also gerne Markenjeans kauft, braucht sich nicht zu wundern, wenn er bald mit Jeans-Werbung überflutet wird.

Auch die Veranstalter von Gewinnspielen fragen oft enorme Datenmengen ab. Verbraucherschützer raten auch hier zu Datensparsamkeit.

Adresshandel ist mittlerweile ein großes Geschäft: Kann ich denn überhaupt nachvollziehen, wer alles was von mir gespeichert hat?

Der Datendschungel ist für Verbraucher tatsächlich sehr schwer zu durchschauen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar 2012 entschieden, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht ist. Informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass wir immer und jederzeit wissen und steuern können, wer welche Informationen über uns gespeichert hat. Aber der Verbraucher muss immer selbst aktiv werden und der Nutzung seiner Daten bei dem betreffenden Unternehmen widersprechen. Häufig weiß er aber gar nicht, welche Firmen über seine Daten verfügen. Journalisten vom Hessischen Rundfunk haben kürzlich mal nachgeforscht, wer alles Informationen über sie hat. Sie stießen auf insgesamt 20 Unternehmen, von denen sie teilweise noch nie etwas gehört hatten.

Hilfreich ist zum Beispiel sie Seite „Selbstauskunft.net“. Dort sind unter anderem die größten Adresshändler angegeben, außerdem weitere Unternehmen und Behörden. Diese kann man anschreiben und eine kostenlose Auskunft über die dort gespeicherten persönlichen Daten verlangen. Außerdem kann man verlangen, dass die eigenen Daten gesperrt werden. Wichtig: Nicht „löschen“, denn dann kann der Händler einfach bei nächster Gelegenheit die Daten wieder neu kaufen. Vordrucke gibt es auch beim vzbv. Und bei den Meldeämtern kann man auch nachfragen, an welche Unternehmen sie die Daten verkauft haben. Insgesamt ist es aber sehr viel Arbeit. Deshalb wichtig: Sich immer vorher überlegen: Wo lasse ich meine Daten?

Beitrag von Sina Krambeck

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