Passagiere laufen am 22.06.2012 mit ihrem Gepäck durch den Flughafen Tegel in Berlin (Quelle: dpa)

Service - Fluggastrechte

Verspätete, gestrichene oder überbuchte Flüge – ein Ärgernis für viele Reisende. Häufig haben die Betroffenen Anspruch auf Entschädigung.

Aber wie hoch ist dies  und wie setzt  man sie am besten durch? Fluggäste allein sind damit oft überfordert, doch Hilfe gibt es von drei Seiten: Klassisch über einen Anwalt, auf die eher sanfte Tour über die Schlichtungsstelle oder die Komplettlösung über einen Inkassodienst. Finanztest hat diese drei Möglichkeiten miteinander verglichen.

Experte im Studio: Hermann-Josef Tenhagen, Finanztest

Wann hat der Fluggast ein Anrecht auf Entschädigung?

Die EU Fluggastverordnung sieht eine Ausgleichszahlung vor, wenn der Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte, annulliert wurde oder überbucht war.

Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Strecke:  

Strecke                                 Entschädigung
bis 1.500 km                               250,- EUR
ab 1.500 km                                400,- EUR
ab 3.500 km                                600,- EUR     

Außergewöhnliche Umstände
Die Airlines müssen keine Entschädigungen zahlen, wenn so genannte außergewöhnliche Umstände Schuld an der Verspätung sind. Dazu zählen z.B. Streiks, politische Unruhen.

Was sind die ersten Schritte, die man unternehmen sollte bei einer Verspätung bzw. Annullierung?

Zunächst sollte man sich an die Airline direkt wenden. Dabei hilft ein Formular aus dem Internet. Blockt diese ab, kann man sich seit dem November 2013 an die Schlichtungsstellen für den öffentlichen Personenverkehr (kurz SÖP) wenden. Sie hilft kostenlos weiter. Bedingung ist, dass man sich zuvor bereits erfolglos an die Fluggesellschaft gewendet hat.

Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs (www.soep-online.de) kostet nichts. Und sie kümmert sich nicht nur um verspätete Flüge, sondern auch, wenn es Ärger mit dem Gepäck gibt oder eine notwendige Taxifahrt und Hotelübernachtung nicht bezahlt wird. Ist die Schlichtungsstelle nicht zuständig, leitet sie Beschwerden aber weiter zu den Schlichtern des Bundesjustizministeriums. Die Schlichtersprüche sind nicht bindend. Ist man nicht zufrieden oder erfolgslos, kann man sich direkt an einen Anwalt oder einen Inkassodienst wenden.

Anwalt
Gehen Sie über einen Anwalt tragen Sie die Kosten. Klagt ein Passagier z.B. auf Zahlung von 600,- EUR und verliert, hat er etwa 770,- für den eigenen Anwalt, das Gericht und die Gegenseite zu zahlen. Selbst mit einer Rechtschutzversicherung bleibt oft eine Selbstbeteiligung von 150,- EUR. Bei Erfolg vor Gericht, hat man hingegen keine Kosten, die Airline muss alles zahlen.

Inkassodienst
Viele Fluggesellschaften wiegeln Ansprüche gern mit dem Hinweis auf außergwöhnliche Umstände ab. Für Fluggäste ist es oft schwer nachzuvollziehen, ob die Gesellschaften Recht haben. Daraus haben Unternehmen wie Fairplane, Flightright, refundme oder euclaim eine Geschäftsidee entwickelt. Online können Passagiere hier ihre Flugnummern eingeben und erfahren, ob sie einen Entschädigungsanspruch haben. Gegen eine Provision fordern diese Unternehmen die Entschädigung dann ein. Sie haben riesige Datenbanken mit Flug- und Wetterinformationen. Der Inkassodienst trägt das volle Risiko, er trägt die vollen Kosten, wenn eine Klage scheitert.

Man kann sich auch von Anfang an an einen Inkassodienst wenden, wenn man selber nichts schreiben möchte und sich nicht weiter kümmern möchte.

Die Provisionen sind allerdings nicht unerheblich:

Inkassodienst / Kosten für den Fluggast bei Erfolg

EUclaim / 27 % der anfangs geforderten Entschädigungssumme plus 25 ,- EUR

Fairplane / (hängt von der Summe der erreichten Zahlung ab), maximal 29,4 Prozent der      Entschädigungssumme

Flightright / 29,75 Prozent der Entschädigungsumme

Refund.me / 17,85 Prozent der Entschädigungssumme

 

Welche Fristen muss ich bei Beschwerden beachten?

Sie haben ab Ende des Jahres, in dem der Flug lag, drei Jahre Zeit, um Ihren Anspruch  geltend zu machen. Bis Ende 2014 können Sie also noch Entschädigung für Flüge aus dem Jahr 2011 verlangen.

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