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Ob Diebstahl, Brand oder Wasserschaden: Eine gute Hausratversicherung springt im Fall der Fälle ein. Was aber immer lohnt: Ein Preisvergleich für die Hausratversicherungspolice. Oft ist eine Ersparnis von einigen hundert Euro drin, wie jetzt Finanztest in einem aktuellen Vergleich feststellte.
Hausratversicherung – wer zahlt was?
Feuer, Wasserschaden, Einbruch – es gibt viele Gefahren, die das Hab und Gut daheim bedrohen. Für den Fall ist es sinnvoll, eine passende Hausratversicherung abzuschließen. Doch das Angebot ist riesig, die Preisunterschiede sind enorm. Außerdem muss man klären, wie hoch die Versicherung sein und was sie alles abdecken soll. Und wer bereits eine alte Hausratpolice besitzt, muss sich fragen, ob sie noch angemessen ist. Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest hat jetzt in der Ausgabe April 2014 rund 115 Tarife untersucht und verglichen. Eine Hausratversicherung ist laut Stiftung Warentest ratsam, wenn man nach einem Totalschaden der Wohnung überfordert wäre, alles Nötige neu zu kaufen.
Ist die alte Police noch gut?
Ein Hund ist eine Sache und eine Silvesterrakete ein Luftfahrzeug. Bei Versicherungen lohnt es sich bekanntlich, das Kleingedruckte zu lesen. Die Stiftung Warentest empfiehlt den Versicherten, zu überprüfen, ob ihre Police immer noch passt. Hat man inzwischen ein teures Fahrrad, eine neue Wohnung oder einen Luxus-Fernseher gekauft, dann kann ein Blick in die Unterlagen helfen, herauszufinden, ob man nicht besser aufstocken sollte – oder wechseln.
Einbruch, Diebstahl – wann zahlt die Hausratversicherung
Einfacher Diebstahl ist in der HV in der Regel nicht enthalten. Er liegt vor, wenn Sachen ohne Gewaltandrohung oder Gewaltausübung gestohlen werden. Auch wenn der gestohlene Hausrat weder verschlossen noch gesichert war, ist der Diebstahl nicht durch die Hausratversicherung gedeckt. Einbruch hingegen ist in der HV enthalten. Dieser liegt vor, wenn gewaltsam in fremde, verschlossene Räume eingedrungen wird. Einbrecher haben es meist auf leicht zu transportierende Gegenstände abgesehen wie Schmuck, Bargeld, Fotoapparate, Smartphones etc.
Was tun nach einem Einbruch?
Nach einem Einbruch sollten Geschädigte schnellstmöglich eine Liste der gestohlenen Sachen bei der Polizei und ihrer Hausratversicherung einreichen. Dies ist die so genannte „Stehlgutliste“. Versäumen sie das oder schicken sie die Liste zu spät, erhalten sie unter Umständen weniger Geld von der Versicherung. Sie müssen der Versicherung natürlich nachweisen, dass Sie die angegebenen Gegenstände auch besessen haben. Am besten in Form von Belegen, die Sie im Idealfall natürlich vorher schon gesammelt haben. Das können Kaufbelege oder auch Fotos sein, die man idealerweise im Vorfeld von seiner Wohnungseinrichtung gemacht hat. Eidesstattliche Versicherungen von Personen, die die Wohnung kennen, zählen ebenfalls.
Wann springt die Hausratversicherung ein?
Für den Grundschutz ist meist die so genannte Basisversicherung zuständig. Der reicht für die meisten aus. Er greift nach Einbruch, Raub, Vandalismus, Brand, Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel. Versichert ist der gesamte Hausrat: Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung, Musikinstrumente, Wertsachen etc.
Versicherungssumme festlegen
Um die Versicherungssumme festzulegen, geht man entweder von einer Pauschale oder einer Schätzung aus. Bei der Pauschale beträgt die übliche Summe 650 Euro pro Quadratmeter. Dabei zählt nur die Wohnfläche. Nicht aber Balkon, Dachboden, Garage oder Keller. Trotzdem ist der Hausrat dort versichert. Vorteil der Pauschale: Es gibt keine Unterversicherung. Im Schadenfall haben Sie also keine Abzüge zu befürchten. Gezahlt wird aber auch nur bis zur festgelegten Versicherungssumme. Also bei 100 Quadratmeter Wohnfläche bis maximal 65.000 Euro. Wichtig: in vielen Verträgen wird diese Summe vorsorglich um 10 Prozent erhöht, und manchmal um weitere 10 Prozent für Entsorgung oder Aufräumen, etwa nach einem Brand oder Wasserschaden. Bei großen Wohnungen mit wenig Hausrat ist die Pauschale zu teuer. Hier empfiehlt sich eine Schätzung.Dafür müssen Sie Zimmer für Zimmer Inventur machen und den Neuwert aller Sachen bestimmen, die sie heute kosten würden. Auch bei Möbeln oder Kleidung, egal ob neu, vom Flohmarkt oder von Oma geschenkt.
Zusatzoption "grobe Fahrlässigkeit" sinnvoll
Sehr sinnvoll, weil nervenschonend, ist der Einschluss von grober Fahrlässigkeit in die HV. Dann verzichtet die Versicherung darauf, mit dem Kunden zu streiten, ob dieser den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Sonst darf sie die Zahlung kürzen, etwa wenn jemand aus dem Haus geht und die Fenster offen lässt oder eine heiße Pfanne auf dem Herd vergisst
Beitrag von Michael Großmann












