Aufsichtsorgan -
Die Intendanz des rbb wird vom sogenannten Verwaltungsrat kontrolliert. Der Rat besteht aus sieben Mitgliedern, die vom Rundfunkrat – dem zweiten wichtigen Gremium – gewählt wird. Er hat die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen, unter anderem, wenn es um den Finanzhaushalt des Senders geht. Im rbb-Staatsvertrag ist zum Beispiel ganz klar geregelt: Ausgaben, die einen Wert von 200.000 Euro überschreiten, muss der Verwaltungsrat absegnen. Das ist im Fall von Patricia Schlesinger nicht geschehen.
Im Gespräch: Martin Rennert, Mitglied des Verwaltungsrats
Beitrag von Thomas Rostek