Der Strand im türkischen Izmir aufgenommen von einer Drohne (Quelle: Anadolu Agency/Halil Fidan)
Bild: Anadolu Agency/Halil Fidan

Aus dem Urlaub in die Quarantäne - Das ist bei Rückkehr aus Risikogebieten zu beachten

Es ist nicht grundsätzlich verboten in Corona-Risikogebiete zu reisen. Wer jedoch auf den Urlaub in der Türkei, den USA oder Schweden nicht verzichten will, sollte unbedingt an die Quarantäne danach denken. Von Oliver Noffke

Zweihundertelftausendundvierhundertelf. Vergangenen Freitag meldete die Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass innerhalb eines Tages weltweit so viele Neuinfektionen von Covid-19 bestätigt wurden wie nie zuvor. Diese Zahl – 211.411 – übersteigt das gesamte Infektionsgeschehen der Krankheit in Deutschland. Und zwar deutlich. Global betrachtet breitet sich das Virus massiver aus denn je [covid19.who.int]. Zwar stagnieren die Zahlen hierzulande derzeit auf niedrigem Niveau, auch in Berlin und Brandenburg. Ein wesentliches Merkmal dieser Pandemie ist jedoch, dass es immer wieder überaschend zu teils heftigen Ausbrüchen kommen kann, die harte Maßnahmen nach sich ziehen.

 
Daraus ergeben sich Konsequenzen für alle, die eine Reise ins Ausland planen. Wenn der Zielort vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet ausgewiesen wurde, muss nach der Rückkehr eine 14-tägige Quarantäne eingehalten werden. "Das ist so eine Art verlängerter Urlaub", sagt Christine Wagner. Die Fachärztin für Allgemeinmedizin arbeitet für den Pandemiestab beim Gesundheitsamt Neukölln. Ein Urlaub allerdings ohne Restaurantbesuche oder Einkäufe im Supermarkt. "Das bedeutet, dass man wirklich nur mal zur Mülltonne gehen darf und nicht weiter."

Einen eventuellen Dienstausfall nach der privaten Vergnügungsreise kann man beim Staat nicht geltend machen, sagt Wagner. "Das Gesundheitsamt kann keinen Quarantäne-Bescheid ausstellen, so dass man irgendwie diese Zeit bezahlt bekommt. Das geht nicht."
 
[Was in der Quarantäne zu beachten ist, lesen Sie hier.]

Bußgelder bis 3.000 Euro

Die Liste der betroffenen Länder wird täglich aktualisiert. Derzeit ist sie überaus lang und beliebte Destinationen wie die Türkei, Marokko, Israel oder Ägypten sind ebenso darauf zu finden wie die USA oder Schweden [rki.de]. Es ist nicht grundsätzlich verboten in diese Länder zu reisen. Allerdings warnt auch das Auswärtige Amt eindringlich von Reisen dorthin ab, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind [auswaertiges-amt.de].
 
Die Bundesregierung hatte bereits vor einigen Wochen ausgeschlossen, dass sie noch einmal Rückholflüge organisieren wird. Zwar verkaufen einige Airlines Tickets mit Rückholgarantie, bei Ausfällen oder Stornierungen vor Ort trägt jeder, der in diese Länder reist, derzeit neben dem gesundheitlichen auch ein erhöhtes finanzielles Risiko.

 
Das schließt die Rückkehr mit ein: Wer sich nach dem Urlaub nicht an die Regeln der Quarantäne hält, muss mit Bußgeldern rechnen, die durchaus schmerzhaft ausfallen könnten. Zwischen 150 und 3.000 Euro können in Berlin und Brandenburg verhängt werden [berlin.de/corona sowie brandenburg.de/verordnungen].

Die Entscheidung des Gesundheitsamts muss abgewartet werden

Um die Quarantäne vorzeitig zu beenden, müssen bestimmte Nachweise erbracht werden, sagt Wagner. "Man muss ein ärztliches Attest vorweisen, symptomfrei sein und einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist." Das Attest wird nur akzeptiert, wenn es in deutscher oder englischer Sprache erstellt wurde, sagt sie. Idealerweise kann der Hausarzt das übernehmen. "Das ist etwas, was wir quasi verlangen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen", so die Ärztin. "So lange sollten diese Dokumente aufgehoben werden."
 
Das heißt, Rückkehrer müssen die Enscheidung ihres Gesundheitsamts in jedem Fall abwarten. Gerade in der Ferienzeit werden diese auch stärker belastet sein. Mit Wartezeiten muss also gerechnet werden. Wagner weist außerdem darauf hin, dass die Quarantäne-Verordnung auch für Risikogebiete gilt, die sich im Inland befinden oder in Ländern, die insgesamt als sicher gelten - überall da, wo es lokal zu Ausbrüchen kommt.

Auf keinen Fall sollen die Nachweise persönlich zum Gesundheitsamt gebracht werden. Schlangen von Leuten, die aus verschiedenen Risikogebieten zurückgekommen sind, sollen unbedingt vermieden werden. Die Gesundheitsämter der Berliner Bezirke und Brandenburger Städte und Gemeinden haben auf ihren Internetseiten aufgeführt, wie man sie am besten kontaktieren soll. Die meisten haben eigene Hotlines eingerichtet.

Was, wenn das RKI seine Risikobewertung ändert?

Die Quarantäne-Vorschriften müssen auch beachtet werden, wenn sich die Einschätzungen des RKI während der Reise ändern. Wer jetzt für zwei Wochen in die Türkei reist, käme also nicht um die Quarantäne herum, wenn einen Tag vor dem Rückflug das Land von der Liste der Risikogebiete gestrichen würde. Ebenso müssten auch diejenigen in Quarantäne, die in ein Land reisen, das jetzt als sicher gilt, aber während des Aufenthalts zum Risikogebiet wird. Wichtig ist immer, ob innerhalb der letzten 14 Tage vor Ort ein erhöhtes Risiko bestand. Selbst, wenn das nur für einen Tag so war, greift die Quarantäne-verordnung.

 
Dass es derzeit dadurch Unsicherheiten beim Reisen gibt, bedauert Christine Wagner. Es sei nun aber besonders wichtig sich vorher zu informieren. "Wir befürchten, dass gegen Ende der Sommerferien eine Flut von Menschen auf uns zurollt, die wieder arbeiten wollen - oder deren Kinder wieder in die Schule geben wollen - und die dann sagen, sie haben das nicht gewusst."

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