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Der Kultursenator unterstreicht, dass Hubertus Knabe als Gedenkstättenleiter gesetzlich vorgeschriebene Schritte gegen seinen Stellvertreter nicht unternommen habe, obwohl er von den Vorwürfen wusste. Bei der Entlassung Knabes habe niemand fahrlässig geurteilt. Dabei stand der Schutz der Opfer und deren Wunsch nach vertraulichem Umgang mit den Vorkommnissen im Vordergrund. Für die Opposition stünden "menschliche Kollateralschäden" offenbar hinter dem erhofften politischen Gewinn zurück, wenn sie nun einen Untersuchungsausschuss fordere. Er sei froh, dass sich alle Mitglieder des Stiftungsrates – unabhängig von ihrer politischen Couleur – dazu entschlossen hätten gegen die "jahrelange Kultur des Wegsehens" vorzugehen.