Fahne der Europäischen Union vor der Quadriga auf dem Brandenburger Tor, im Hintergrund das deutsche Grundgesetz, Schriftzug "70 Jahre Grundgesetz" (Quelle: Fotos:imago/photo2000; imago images/Christian Ohde; Montage: rbb)
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23. Mai 2019 - 42. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses

"70 Jahre Grundgesetz und ein starkes Europa: Gut für Berlin" - unter diesem Motto stand die Aktuelle Stunde. Weitere Themen der Plenarsitzung waren der Bericht des Petitionsausschusses, eine Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen und die Bekämpfung der Immobiliengeldwäsche.

Am 23. Mai 2019 jährt sich die Verabschiedung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat zum 70. Mal. Grund genug, an diesem Tag das Jubiläum zum Thema der Aktuellen Stunde zu machen. Die Debatte stand ganz im Zeichen der anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament: Neben der Besinnung auf die Werte Europas und des Grundgesetzes nutzten die Fraktionen die Diskussion auch für Wahlkampf und Aufrufe, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Zusätzlich gab die CDU-Fraktion, die das Thema der Aktuellen Stunde beantragt hatte, den Anstoß, das "Jean-Monnet-Haus" als Forum für Diskussion zwischen Zivilgesellschaft und Europäischen Institutionen wieder zu errichten.

Auf der Tagesordnung stand zudem der Bericht des Petitionsausschusses. Laut Artikel 34 der Verfassung von Berlin haben alle Bürger das Recht, Petitionen an das Abgeordnetenhaus zu richten. Die Mitglieder des Petitionsausschusses lobten durchweg die kollegiale Zusammenarbeit und zeigten anhand von Beispielen, wie Bürgerinnen und Bürgern geholfen werde: So gab es Petitionen zur Höhe der Beamtenbesoldung, zum Wohnungsbau, zum Mangel an Schulplätzen, zum Ausländerrecht, zu Rentenfragen sowie zu langen Wartezeiten bei der Kfz-Zulassung, auf Standesämtern und beim Elterngeld. In etwa der Hälfte der Fälle konnte den Petenten geholfen werden. Der Ausschuss sei somit auch eine wichtige Entlastung der Gerichte, weil er in vielen Fällen eine Klage überflüssig mache, hieß es in der Aussprache.

Diskutiert wurde auch über die Absicht von Rot-Rot-Grün, die Immobiliengeldwäsche verstärkt zu bekämpfen. Durch Änderungen in Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung können illegal erworbene Vermögen leichter abgeschöpft werden. Der Senat solle nun prüfen, inwieweit abgeschöpfte Immobilien zum Zwecke des Gemeinwohls in Landeseigentum überführt werden können. Insbesondere im Immobiliensektor herrsche ein hohes Verschleierungsrisiko, das von der organisierten Kriminalität zur Geldwäsche genutzt werde, hieß es in der Debatte. Die CDU brachte zusätzliche einen Antrag ein, mit dem auch die Abschöpfung von Miet- und Pachteinnahmen aus illegal erworbenem Vermögen möglich werden soll.