Der Landtag ändert das Untersuchungsausschussgesetz. Bereits in 1. Lesung wird der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, auch bei Akten, die den Vermerk "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" tragen, eine Entscheidung zugunsten der öffentlichen Beweisaufnahme zu treffen. Durch die Gesetzesänderung wird das Handeln sowohl der Exekutive, als auch der Legislative in Form der Untersuchungsausschüsse transparenter, heißt es im Entwurf.