
28./29. Juni 2018 -
Auf Antrag der SPD-Fraktion debattierte der Landtag im Rahmen der Aktuellen Stunde über den Ausbau des Schienennetzes in der Hauptstadtregion. Auf der Tagesordnung stand zudem die Neutralitätspflicht der Landesregierung im Wahlkampf.
Die Opposition scheiterte mit ihrem Versuch, die Regeln für das Wahlkampf-Engagement von Regierungsmitgliedern zu verschärfen. Ein entsprechender Antrag von CDU und Grünen wurde mit den Stimmen der rot-roten Regierungskoalition abgelehnt. SPD und Linke verwiesen darauf, dass man bereits klare Regeln aufgestellt habe, die Ministern u.a. Wahlkampfaktionen mit Regierungsgeldern verbieten.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Jan Redmann, kritisierte, dass Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) vor Landratswahlen öffentlichkeitswirksam Fördermittel in Barnim und Ostprignitz-Ruppin überreicht habe. Auch die "Sommertour"von Finanzminister Christian Görke (Linke) im Landtagswahlkampf 2014 wurde erneut beanstandet
In der Aktuellen Stunde forderten Abgeordnete von CDU, AfD, Bündnis90/Die Grünen sowie der Freien Wähler Verbesserungen im Regionalbahnangebot. Verspätungen, Zugausfälle und überfüllte Züge sorgten für Frust bei Pendlern und würden von der Landesregierung einfach hingenommen, sagte der CDU-Abgeordnete Rainer Genilke. Verkehrsministerin Kathrin Schneider (SPD) betonte dagegen, trotz aller Unzulänglichkeiten sei der Nahverkehr in der Region Berlin-Brandenburg eine Erfolgsgeschichte. Schneider wies daraufhin, dass an mehreren Stellen gebaut werde, um das System zu verbessern, wie etwa am Karower Kreuz, auf der Strecke der Dresdner Bahn und zwischen dem Berliner Ostkreuz und Frankfurt (Oder).
Städte und Gemeinden werden weiterhin Ausnahmegenehmigungen mehr für den Einsatz des Unkrautvernichters Glyphosat bekommen. Der Antrag der Grünen, diese Praxis zu unterlassen, erhielt keine Mehrheit. Auch ihre Forderung, Kommunen beim Verzicht auf Schädlingsbekämpfungsmittel in Parks, Grünanlagen, auf Sport- und Spielplätze zu unterstützen, konnte sich nicht durchsetzen.
Das neue Bestattungsgesetz wird erneut den Innenausschuss beschäftigen. Die Abgeordneten überwiesen den Gesetzentwurf, der ursprünglich am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden sollte, einstimmig zur erneuten Beratung in den Ausschuss. Durch den Landtagsbeschluss vom Mittwoch zum Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit gebe es erneut rechtlichen Klärungsbedarf, sagte Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) zur Begründung. Das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit war von den Grünen beantragt und im Innenausschuss zunächst verworfen worden.
Im Landtagsplenum fand der Antrag jedoch überraschend fraktionsübergreifend große Zustimmung. Vor einer endgültigen Entscheidung müssen nun jedoch noch die kommunalen Spitzenverbände dazu angehört werden. Das geplante neue Bestattungsgesetz sieht u.a. vor, in Brandenburg künftig Beisetzungen in Mausoleen und Zubettungen in bestehenden Gräbern zuzulassen sowie Bestattungen nach jüdischer und islamischer Tradition zu erleichtern. Die zunächst geplante Legalisierung der Entnahme von Totenasche aus Feuerbestattungen für Erinnerungsstücke wie Diamanten wurde durch einen fraktionsübergreifenden Beschluss am Mittwoch abgelehnt. In die Gesetzesnovelle fließt auch eine Bestattungspflicht für Tot- und Fehlgeburten bereits ab einem Gewicht von 500 Gramm ein.