Ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Nachdem das Landesverfassungsgerichtsgesetz im Jahr 2013 das letzte Mal geändert wurde, gibt es nach Ansicht der vier Fraktionen weiteren Anpassungsbedarf. So sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung einzuführengeschaffen werden. Außerdem geht es darum, Beschwerden an das Verfassungsgericht zuzulassen, falls Parteien nicht anerkannt oder politische Vereinigungen nicht zur Landtagswahl zugelassen wurden. Der Entwurf wurde an die Ausschüsse überwiesen.