Grafik: Grundgesetz und Maske mit Schrift "Infektionsschutzgesetz" (Quelle: rbb; imago images/Christian Ohde)
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15. Dezember 2020 - 28. Sitzung des Brandenburger Landtags

Zu Beginn der letzten Sitzungswoche in diesem Jahr stimmten die Abgeordneten für das neue Infektionsschutzbeteiligungsgesetz. Danach hat das Parlament künftig mehr Rechte im Umgang mit neuen Corona-Regeln der Landesregierung. Vor Beginn der Debatte hatte das Plenum mit einer Schweigeminute an die rund 600 Menschen in Brandenburg erinnert, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind.

Der Landtag hat künftig mehr Rechte im Umgang mit neuen Corona-Regeln der Landesregierung. Die Abgeordneten stimmten für das neue Infektionsschutzbeteiligungsgesetz, wonach die Regierung den Gesundheitsausschuss noch vor dem Erlass von Verordnungen informieren muss. Das Parlament kann einer Verordnung auch widersprechen. Die Landesregierung hat dann sieben Tage Zeit, die Vorgaben wieder zurückzunehmen.

Die AfD setzte sich für eine Vorabbefassung des Parlaments mit den Verordnungen ein, Grundrechtseingriffe wie Ausgangsbeschränkungen und Gewerbeverbote dürften nicht über eine Notverordnung angeordnet werden, argumentiert die Fraktion. Die Linke hatte eine eigene Regelung zur Anhörung des Rechtsausschusses bei neuen Verordnungen vorgeschlagen, bekam dafür aber keine Mehrheit.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte den Landtag zuvor über die Beschlüsse von Bund und Ländern vom Wochenende zum harten Lockdown informiert. Die Landesregierung hatte die neuen Regeln am Vortag verabschiedet. Ab Mittwoch darf man nur noch wegen wichtiger Gründe draußen unterwegs sein, etwa zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt. Von 22 bis 5 Uhr gilt eine noch striktere Ausgangsbeschränkung.

Wegen der Corona-Krise setzte der Landtag die automatische Erhöhung der Diäten für das nächste Jahr aus. Die Entschädigung wäre um 3,4 Prozent gestiegen.