Erik Stohn (SPD)
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- Erik Stohn (SPD)

Der SPD-Fraktionschef weist darauf hin, dass nicht der Landtag, sondern die Landesregierung das Abstimmungsverhalten am Nachmittag im Bundesrat bestimme. Ihr Entschließungsantrag stehe damit im Widerspruch zum Grundgesetz, wirft er der AfD-Fraktion vor. Der geplanten Beschlussfassung des Infektionsschutzgesetzes am Mittag im Bundestag sei eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss vorangegangen, in die Debatte würden Änderungsanträge einfließen. Das Gesetz weite die parlamentarischen Beteiligungsrechte bei der Pandemiebekämpfung aus. Alle Verordnungen der Landesregierung stünden künftig unter parlamentarischem Vorbehalt.