Grafik: Coronavirus; Schriftzug "Sondersitzung" (Quelle: rbb/picture alliance/Zoonar/Alexander Vasilyev)
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20. Januar 2021 - 32. (Sonder-) Sitzung des Brandenburger Landtags

Die Landtagsabgeordneten versammelten sich bereits zu einer zweiten Sondersitzung des Parlaments. Die Landesregierung informierte über die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz vom Vorabend, über die dann diskutiert wurde. Am Donnerstag gab die Regierung eine Pressekonferenz zu den für Brandenburg geltenden Maßnahmen.

Bund und Länder hatten sich am Dienstagabend bei ihrer Videokonferenz zur aktuellen Corona-Lage darauf geeinigt, den bundesweiten Lockdown mit der Schließung von Gastronomie, Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen bis mindestens zum 14. Februar zu verlängern.

Bis mindestens dahin bleiben auch Schulen und Kitas geschlossen oder bieten wie in Brandenburg nur eingeschränkten Betrieb an. Die jeweils in den Bundesländern geltenden Regelungen werden fortgeführt. Die Maskenpflicht wird verschärft: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Das gilt auch für Besucher von Gottesdiensten. Für das Personal in Alten- und Pflegeheimen wird die FFP2-Maske zur Pflicht.

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Home-Office überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Dafür wird das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen.

Die Überbrückungshilfe III des Bundes soll nochmals verbessert werden. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.

Bei Kontakten gibt es keine Änderung: Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.