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Für den Fraktionsvorsitzenden ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse vor allem eine Präzisierung der Regeln. Dementsprechend müsse auch die Notlage präzisiert werden. So könne sie nicht für mehrere Jahre erklärt werden. Den Krediten müssten konkrete Maßnahmen zugeordnet, Daueraufgaben wie das 49-Euro-Ticket über den regulären Haushalt finanziert werden. Darüber hinaus spricht sich Raschke für eine generationengerechte Reformierung der Schuldenbremse aus. Investitionen, die ohnehin notwendig seien oder sich rechnen, müssten grundsätzlich möglich werden, um künftigen Generationen keinen Investitionsstau zu hinterlassen.