Ex-Bildungsminister Holger Rupprecht, SPD (Quelle: rbb)
Bild: Ex-Bildungsminister Holger Rupprecht, SPD (Quelle: rbb)

- Mietwagen gratis

In Brandenburg bahnt sich eine neue politische Affäre an: Bildungsminister Holger Rupprecht steht unter Verdacht, sein Amt missbraucht zu haben. Für Dienstfahrten und seinen anschließenden privaten Winter-Urlaub soll er einen großhubigen Wagen mit Allradantrieb benutzt haben, ohne dafür Miete zu zahlen. Gabi Probst ist der Geschichte nachgegangen.

Das ist Bildungsminister Holger Rupprecht mit seinem schicken Dienstwagen, einem BMW und dazugehörigen Fahrer. Wie jeder Dienstwagen wird auch dieser vom Dienstherrn, der Landesregierung, zur Verfügung gestellt. Bezahlt aber werden alle Unterhaltungskosten letztlich vom Steuerzahler.

Und deshalb ist der Minister Rupprecht dem Steuerzahler auch rechenschaftspflichtig. So weit so gut. Seinen Dienstwagen durfte sich der Minister selbst aussuchen, mit dem er oft stundenlang durchs Brandenburger Land gefahren werden muss, wie hier am Montag zu den Kindern des evangelischen Kindergartens in Bad Wilsnack.

Minister Rupprecht darf den Dienstwagen auch privat nutzen - so sagt es die Dienstwagenverordnung - aber er muss privat abrechnen und selbst bezahlen. Für die Dienstfahrten im Dezember im Schnee und den anschließenden Winterurlaub war der Dienstwagen jedoch nicht tauglich, meinte jedenfalls Minister Rupprecht.

Deshalb bat er das BMW-Autohaus, das den Vertrag über den Dienstwagen hat, ihm ein wintertaugliches Fahrzeug einen 7er BMW mit Allradantrieb zur Verfügung zur stellen. Und so bekam er gratis einen Vorführwagen zum Probefahren. Sechs Tage Probefahren dienstlich, zwölf Tage Probefahren privat – auch in Ordnung. Aber: Minister Rupprecht hat keine Mietgebühr bezahlt, obwohl jeder andere, der einen solchen Wagen mietet, pro Tag rund 300 Euro zahlen muss.

Für Transparency International ist die fast dreiwöchige Probefahrt ein unzulässiges Geschenk. Ein Verstoß gegen das Beamtengesetz, nachdem schon Geschenke über 25 Euro unerlaubt sind.

Gisela Rüß, Transparency International
„Nach dem Beamtengesetz ist es verboten, Geschenke anzunehmen. Und dies wäre quasi ein Geschenk, eine Vorteilsannahme. Und es ist im Prinzip auch im gewissen Ausmaße das Ausnutzen seiner Stellung als Minister."

Vorteilsannahme? Möglicherweise auch nach dem Strafgesetzbuch. Zitat:

Zitat
„Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Wir haben Minister Rupprecht, den wir heute ausgerechnet an seinem Geburtstag offensichtlich auf dem falschen Fuß erwischt haben, gefragt, warum er bis heute keine Mietgebühr für die Fahrt mit dem geliehenen Allrad-Wagen bezahlt hat. Für ein Interview stand er nicht zur Verfügung.

Sein Pressesprecher ließ ausrichten: Das Abrechnungsverfahren sei noch am Laufen. Erstaunlich: Es war doch angeblich eine unentgeltliche Probefahrt …Außerdem sei mit dem zuständigen Liegenschaftsamt die Ausleihe des Wagens abgesprochen.

Komisch, Herr Rupprecht, dass die Verantwortlichen im Amt, mit denen wir telefonierten, davon vorher nichts gewusst haben wollen…

Autorin: Gabi Probst