- Das BMJV-Gutachten

Kontraste hat das Gutachten bekommen, nachdem wir per einstweiliger Anordnung gegen die Berliner Staatsanwaltschaft vorgegangen sind. Die Berliner waren nach der Einstellung des Verfahrens u.a. für die Prüfung der Strafanzeigen gegen Stefanie Hubig und Heiko Maas zuständig. Aus dem Deckblatt ergibt sich, dass das 14 Seiten umfassende BMJV-Gutachten überwiegend keine VS-Sache ist. Lediglich 15 Zeilen wurden für eine Freigabe gesperrt. Die eigentliche Argumentation befindet sich auf den hinteren Seiten, die keine VS-Sache sind. Wesentliche Argumente sind durch das Dietrich-Gutachten widerlegbar.

Seite 1 von 4

Kommentar

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.