- Einstellung des Verfahrens durch den GBA

Aus dem Dokument ergibt sich, dass die Generalbundesanwaltschaft (GBA) das Verfahren schnell einstellen wollte. Maßgeblich berücksichtigt wurde hierbei das Gutachten des BMJV. Das übermittelte Ergebnis des Gutachtens von Prof. Dietrich fiel dabei unter den Tisch.

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