- Verfahrenseinstellung Strafvereitelung im Amt

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüfte 20 Strafanzeigen gegen die Staatssekretärin im BMJV Stefanie Hubig und den Bundesjustizminister Heiko Maas u.a. wegen einer möglichen Strafvereitelung im Amt. Das Verfahren wurde eingestellt, da die Weisung durch das BMJV aus Sicht der Staatsanwaltschaft rechtlich korrekt ablief. Bemerkenswert ist, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass das BMJV ursprünglich die Generalbundesanwaltschaft bei der Suche eines geeigneten Gutachters unterstützt hat.

Die Suche nach einem Gutachter war in der Tat schwierig. Er musste nicht nur ein Experte im Bereich der Staatsschutzdelikte sein, er musste auch eine sogenannte Sicherheitsüberprüfung durchlaufen haben. Das sind in der Regel solche Personen, die regelmäßig mit geheimen Dokumenten in Verbindung kommen. Auf Prof. Jan-Hendrik Dietrich trifft dies zu. Er schult etwa Mitarbeiter des BND in rechtlichen Belangen. In diesem Zusammenhang verfügt er zeitweise auch über einen BND-Hausausweis.

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