- Antwort BMJV

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) weigerte sich, sein Gutachten an uns herauszugeben. Es behauptete mehrfach, dass es eine sogenannte Verschluss-(VS)-Sache sei, die es auch nicht erlaube, Auszüge daraus an Medien weiterzugeben. Siehe hier unter Ziffer 3. Diese Behauptung stimmte nicht.

Aus dieser Antwort des BMJV ergibt sich zudem, dass das Hauptargument für den Stopp des Dietrich-Gutachtens der Zeitdruck gewesen sei, der von politischer Seite verspürt wurde. Das BMJV teilt unter Ziffer 1 mit, es sei erst "frühestens in der zweiten Augusthälfte 2015" mit der Fertigstellung zu rechnen. Kontraste-Recherchen ergaben, dass das Gutachten mit allen Fußnoten innerhalb einer Woche fertig gewesen wäre. Somit ist dies die zweite unkorrekte Darstellung von Seiten des BMJV. Siehe auch Vermerk Generalbundesanwaltschaft(GBA).

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